Raus aus dem Gefängnis 22 Gefangene in Sachsen-Anhalt sollen von Weihnachtsamnestie profitieren
Weihnachten zu Hause statt im Knast - die Weihnachtsamnestie ist nahezu ein Brauch in der Justiz. Ob es sie weiterhin gibt, wird jedes Jahr neu entschieden.
Magdeburg (dpa/sa) - In diesem Jahr kommen in Sachsen-Anhalt voraussichtlich 22 Gefangene im Rahmen der Weihnachtsamnestie vorzeitig aus dem Gefängnis frei. Damit würden insgesamt 506 Hafttage nicht vollstreckt, teilte das Justizministerium in Magdeburg auf Anfrage mit. Pro Person entspreche das 23 Tagen. Im höchsten Einzelfall seien es in diesem Jahr 45 Hafttage. Die Zahlen sind noch vorläufig und können sich ändern.
Eine vorzeitige Entlassung vor dem Weihnachtsfest 2021 kommt etwa in Betracht, wenn die Entlassung ohnehin in der Zeit vom 26. November bis zum 9. Januar 2022 ansteht. Gnadenerweise erfolgten nie willkürlich, sondern seien an Voraussetzungen geknüpft.
Im vergangenen Jahr waren den Angaben zufolge 26 Gefangene vorzeitig in Freiheit entlassen worden. Somit wurden insgesamt 646 Hafttage nicht vollstreckt und damit knapp 25 Tage pro Person.
In Sachsen-Anhalt muss jedes Jahr aufs Neue entschieden werden, ob es eine allgemeine Regelung zur Entlassung von Strafgefangenen zum Weihnachtsfest gibt. Die Entscheidung trifft die Ministerin in der ersten Hälfte des jeweiligen Kalenderjahres, wie es weiter hieß.
In den Gefängnissen in Sachsen-Anhalt haben mit Stand 1. November 1614 Gefangene eingesessen, davon 54 Gefangene im offenen Vollzug.
In den meisten Bundesländern gibt es die Möglichkeit der Weihnachtsamnestie. In Sachsen allerdings waren 2020 erstmals Strafgefangene zu Weihnachten vorzeitig entlassen worden - bis dahin war der Freistaat neben Bayern eine Ausnahme bei der Weihnachtsamnestie. In diesem Jahr profitierten in Sachsen 40 Gefangene von der Möglichkeit.