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Streit mit Ameos 28 000 Euro Steuergeld für Privatfehde von Grimm-Benne

Das Land Sachsen-Anhalt muss im Rechtsstreit mit dem Krankenhausbetreiber Ameos deutlich mehr Kosten begleichen als bisher bekannt. Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) wälzt Zehntausende Euro auf die Steuerzahler ab.

Von Michael Bock 23.07.2021, 05:00
Petra Grimm-·Benne (SPD). Foto: 
Petra Grimm-·Benne (SPD). Foto:  ZB

Magdeburg  - Wie viel Geld hat das Land im Rechtsstreit zwischen dem Krankenhausbetreiber Ameos und der unterlegenen Grimm-Benne für deren Rechtsanwalt gezahlt? Das Sozialministerium bleibt bei seiner Mauertaktik.

Es bestätigt nur eine „Honorarvereinbarung“. Über die Summe schweigt sich das Ministerium auch auf wiederholte Volksstimme-Anfrage aus. Nur soviel: Anwaltskosten seien für Landtagsabgeordnete über die Geheimschutzstelle des Landtags einsehbar. Bislang ist bekannt, dass Grimm-Benne verpflichtet wurde, Anwaltskosten von rund 5000 Euro des Krankenhausbetreibers zu erstatten.

Dazu kommen Gerichtskosten von 1624 Euro. Für  Grimm-Bennes eigenen Anwalt fielen nach Volksstimme-Informationen Kosten von rund 22 000 Euro an. Sie hatte eine Promi-Kanzlei in Berlin eingeschaltet. Alles in allem geht es nach derzeitigem Erkenntnisstand also um mehr als 28 000 Euro Gerichts- und Honorarkosten, für die der Steuerzahler aufkommen soll.

Ameos ist der Meinung, dass Grimm-Benne die Summe aus eigener Tasche zahlen muss. Das Sozialministerium sieht das anders.   Hintergrund: Grimm -Benne hatte bei einem SPD-Neujahrsempfang behauptet, Ameos transferiere „opulente Gewinne“ aus Sachsen-Anhalt ins Ausland. Das Oberlandesgericht Naumburg untersagte diese Aussage.  

Nun geht es um die Frage, ob die Behauptung Grimm-Bennes als Privatperson oder als Ministerin erfolgte. Das Landgericht Halle beantwortete diese Frage ganz klar. Bei der Behauptung handele es sich um eine Äußerung, „die dem persönlichen Bereich zuzuordnen ist, nicht aber ihrem Regierungsamt“.

Die SPD-Politikerin focht diesen Beschluss nicht an. Ameos wiederum leitete aus diesem Beschluss ab, dass die Ministerin privat zahlen müsse. Ansonsten mache sie sich der Anstiftung oder der Beihilfe zur Untreue strafbar. Das Ministerium argumentiert hingegen, die „Amtsbezogenheit“ sei geprüft worden, darum übernehme das Land die Kosten.

Ob es letztlich bei den rund 28 000 Euro bleibt , ist offen . Womöglich wird der Steuerzahler noch mehr zur Kasse gebeten. Die Volksstimme fragte im Ministerium nach, ob neben den Kosten aus der Honorarvereinbarung bis jetzt weitere Kosten angefallen seien für Kanzleien, die Grimm-Benne im Rechtsstreit mit Ameos vertreten hätten.

Das Ministerium vermied ein klares Nein, sondern antwortete ausweichend mit dem Satz: „Soweit die Kosten aufgrund schützenswerter Interessen der Kanzleien von uns nicht mitgeteilt werden können, sind diese für Landtagsabgeordnete über die Geheimschutzstelle des Landtags einsehbar.“