Zufriedenheit der Bürger Gehaltserhöhung für Politiker in Sachsen-Anhalt: Mehr Geld nach Wiederwahl
Wiedergewählte hauptamtliche Kommunalpolitiker in Sachsen-Anhalt sollen mehr Geld bekommen. Die Landesregierung bereitet dafür eine neue Regelung vor.

Magdeburg/dpa - Wer die Wähler erneut von sich überzeugt, soll belohnt werden: Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt will bis zum Sommer die Kommunalbesoldungsverordnung ändern. Wird ein Bürgermeister oder Landrat erstmalig wiedergewählt, soll dieser mehr Geld erhalten und eine Besoldungsgruppe aufsteigen. Wie das Innenministerium bestätigte, soll die neue Regel auch für Amtsträger gelten, die bei Inkrafttreten der neuen Verordnung bereits wiedergewählt worden sind. Damit könnten dutzende Kommunalpolitiker im Land mit einem Gehaltsplus rechnen.
„Es ist eine Leistung, wenn jemand wiedergewählt wird. Dann sind die Menschen offenbar mit der Bürgermeisterin oder dem Landrat zufrieden“, sagte Innenministerin Tamara Zieschang (CDU). In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell 122 hauptamtliche Bürgermeister und elf Landräte. Entsprechend der Einwohnerzahl ihres Gebietes werden sie in Besoldungsgruppen eingeteilt. Ein Bürgermeister in einer Gemeinde mit bis zu 20.000 Einwohnern erhält beispielsweise die Stufe B2 (rund 8.000 Euro), mit bis zu 30.000 Einwohnern gibt es eine B3 (8.400 Euro).
Die Kommunen fordern schon länger, dass sich bei der Besoldung etwas tut. Die Spitzenverbände hätten es gerne gesehen, wenn Bürgermeister und Landräte grundsätzlich alle eine Stufe nach oben geklettert wären. „Die Höherstufung nach einer Wiederwahl ist ein Kompromiss“, sagt Bernward Küper, der Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes. Ähnlich sieht es Heinz-Lothar Theel, Geschäftsführer des Landkreistags. „Wir begrüßen diese Zielsetzung“, sagt er. Damit werde die hohe Verantwortung der Landräte anerkannt.
Darüber hinaus plädieren die Kommunen dafür, dass die Vergütung im öffentlichen Dienst insgesamt überdacht wird. „Es wird immer schwieriger am Arbeitsmarkt geeignetes Fachpersonal zu rekrutieren“, sagt Küper. Dies betreffe beispielsweise Ingenieure und IT-Fachleute. „Hier muss überprüft werden, ob der öffentliche Dienst noch konkurrenzfähig zur freien Wirtschaft ist.“