Schulen Magdeburger Gericht kassiert Schnelltestpflicht an Sachsen-Anhalts Schulen
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat einem Antrag von Eltern stattgegeben. Vorerst drei Tage lang finden keine Covid-Pflichtests an Schulen in Sachsen-Anhalt mehr statt.
Magdeburg. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat die erst am Montag eingeführte Corona-Schnelltestpflicht an Sachsen-Anhalt Schulen vorerst kassiert (AZ: 7 B 80/21 MD). Die Richter gaben dem Eilantrag von Eltern eines Grundschülers aus Osterburg statt, informierte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Demnach muss die Grundschule dem Kind vorerst auch dann Zugang zur Schule gewähren, wenn es sich einem Schnelltest verweigert.
Rechtlicher Knackpunkt ist die Regelung hinter der Testpflicht. Da die Auflage in der aktuellen Corona-Eindämmungsverordnung bislang nicht vorgesehen war, hatte das Bildungsministerium übergangsweise einen gesonderten Erlass herausgegeben, der die Testpflicht ab 12. April einführte. Die Richter urteilten nun, die in der aktuellen Eindämmungsverordnung vorgegebenen Möglichkeiten zur Pandemie-Eindämmung könnten nicht einfach durch einen zusätzlichen Erlass erweitert werden.
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ab Montag gilt allerdings wieder eine neue Rechtslage. In dem Papier sind Schnelltests als Pflichtauflage für die Teilnahme am Unterricht ausdrücklich vorgesehen.
Das Bildungsministerium zog am Dienstag Konsequenzen: Drei Tage lang - bis zum Infrafttreten der neuen Corona-Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt - ist die Testpflicht für Sachsen-Anhalts rund 240.000 Schüler als Auflage zur Teilnahme am Präsenzunterricht aufgehoben. Das Bildungsministerium appelliert stattdessen zur Teilnahme an freiwilligen Tests, um die Pandemie einzudämmen. Die Schulen wurden am Dienstag bereits informiert, sagte ein Sprecher.
Erst Ende vergangener Woche hatte ein Richter am Amtsgericht Weimar in einem umstrittenen Beschluss geurteilt, Schüler dürften nicht zum Tragen von Masken oder zu Schnelltests verpflichtet werden. Das Thüringer Bildungsministerium hat Beschwerde gegen das Urteil eingelegt.
Gegen den Weimarer Richter sind mehrere Klagen wegen Rechtsbeugung bei der Staatsanwaltschaft Erfurt eingegangen. Der Juristenverband Neue Richtervereinigung erklärte, der Richter habe das Maß des Hinnehmbaren überschritten. Er leugne wesentliche Erkenntnisse der Wissenschaft.