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Waffenrecht Hunderte verbotene Großmagazine als Altbesitz in Sachsen-Anhalt gemeldet

Ab heute endet eine Übergangsfrist, wonach auch Großmagazine verboten sind. Nur Altbesitzer dürfen sie behalten, mussten sie aber melden. Landesweit sind es Hunderte.

Von Matthias Fricke 01.09.2021, 05:45
Langwaffen bei einer Messe.
Langwaffen bei einer Messe. imago images/SNA

Magdeburg - In den Waffenbehörden des Landes herrschte bis gestern Betriebsamkeit. Heute endet die Übergangsregelung für die im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Verschärfungen des dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes. Danach sind Magazine für Langwaffen mit mehr als zehn Schuss und Kurzwaffen-Magazine von mehr als 20 Schuss verboten. Wer diese Waffenteile vor Juni 2017 erworben hat, darf sie nach Anmeldung bei der Waffenbehörde behalten. Alle anderen, wenn sie nicht gerade eine Ausnahmegenehmigung durch das Bundeskriminalamt (BKA) haben, verstoßen gegen das Gesetz.