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Kriterium „Wahlbeteiligung“ Ministerium schaltet sich in Streit um Gelder für Sachsen-Anhalts Krankenkassen ein
Pläne aus Berlin sorgen für Aufsehen in der Landespolitik: Ein Bundesamt will die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2021 zum Kriterium für die Zuweisung von Geldern an AOK und Co. erheben. Jetzt hat das Bundesamt sein Vorgehen begründet.
Aktualisiert: 04.09.2024, 22:25
Magdeburg - Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat der Volksstimme Pläne bestätigt, die regionale Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2021 als Kriterium für die Verteilung von Geldern zur Patientenversorgung an die Krankenkassen der Länder heranzuziehen. Die AOK Sachsen-Anhalt rechnet deshalb mit Millionen Euro Mindereinnahmen im Jahr 2025.