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Kriterium „Wahlbeteiligung“ Ministerium schaltet sich in Streit um Gelder für Sachsen-Anhalts Krankenkassen ein

Pläne aus Berlin sorgen für Aufsehen in der Landespolitik: Ein Bundesamt will die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2021 zum Kriterium für die Zuweisung von Geldern an AOK und Co. erheben. Jetzt hat das Bundesamt sein Vorgehen begründet.

Von Alexander Walter Aktualisiert: 04.09.2024, 22:25
Weniger Wähler als in anderen Regionen haben bei der Bundestagswahl 2021 in Sachsen-Anhalt ihre Stimme abgegeben. Geht es nach dem Bundesamt für Soziale Sicherung hat das 2025 finanzielle Folgen für die Krankenkassen im Land.
Weniger Wähler als in anderen Regionen haben bei der Bundestagswahl 2021 in Sachsen-Anhalt ihre Stimme abgegeben. Geht es nach dem Bundesamt für Soziale Sicherung hat das 2025 finanzielle Folgen für die Krankenkassen im Land. Foto: Imago / Eigner

Magdeburg - Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat der Volksstimme Pläne bestätigt, die regionale Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2021 als Kriterium für die Verteilung von Geldern zur Patientenversorgung an die Krankenkassen der Länder heranzuziehen. Die AOK Sachsen-Anhalt rechnet deshalb mit Millionen Euro Mindereinnahmen im Jahr 2025.