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Fallende Inzidenzwerte Ohne Test in die Außengastronomie, Treffen mit bis zu 10 Personen? Grimm-Benne und Willingmann fordern weitere Lockerungen.

Paukenschlag am Freitagnachmittag. Mit einer gemeinsamen Presseerklärung machen Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) und Wirtschaftsminister Armin Willingmann (SPD) Vorschläge für weitere schnelle Lockerungen. Ein Kabinettsbeschluss am Dienstag wäre möglich. 

Aktualisiert: 28.05.2021, 15:56
Sozialministerin Petra Grimm-Benne macht gemeinsam mit Wirtschaftsminister Armin Willingmann (beide SPD) weitere Lockerungsvorschläge.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne macht gemeinsam mit Wirtschaftsminister Armin Willingmann (beide SPD) weitere Lockerungsvorschläge. Archivbild: dpa

Magdeburg (vs) - Sozialministerin Petra Grimm-Benne und Wirtschaftsminister Armin Willingmann (beide SPD) legen ein Vorschlagspapier für Lockerungen der Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt vor. Als Grund für ihren Vorstoß - via Presseerklärung am Freitagnachmittag (28. Mai) - nennen die beiden SPD-Minister, die stark fallenden Inzidenzen im Land, die eine Änderung der aktuell geltenden 13. Eindämmungsverordnung ermöglichen würden. Das Landeskabinett könnte diese Neuregelungen am kommenden Dienstag bereits beschließen, heißt es in der Erklärung.

In der Mitteilung heißt es wörtlich: „Bei einer stabilen Inzidenz von unter 35 je 100.000 Einwohner sollen nach den Plänen von Wirtschafts- und Sozialministerium zukünftig unter anderem folgende zusätzlich gelockerte Regelungen gelten":

  • Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Treffen einer Person mit zehn weiteren Personen sind erlaubt.
  • Reisebusreisen und Stadtrundfahrten dürfen wieder stattfinden. Für die Teilnehmer gilt die Test- und FFP2-Maskenpflicht.
  • Freizeit- und Spaßbäder dürfen wieder öffnen, wobei eine Zugangsbeschränkung von einer Person je angefangene 20 Quadratmeter gilt und auf die Einhaltung der Abstandsregeln geachtet werden muss. Die Bereiche, in denen der Abstand nicht garantiert werden kann, sollen geschlossen bleiben. Bei reinen Freibädern entfällt die Testpflicht. Auch Saunen (ohne Aufgüsse) können öffnen.
  • Die Testpflicht kann auch in den Gaststätten entfallen, die ausschließlich für die Außengastronomie öffnen (ohne Innengastronomie) – dann ist beispielsweise in reinen Biergärten oder Straßencafés der Besuch künftig auch ohne Test möglich.
  • Die Bewirtung der Gäste im Innenbereich der Gaststätten (Innengastronomie) soll zukünftig ohne zeitliche Beschränkung möglich sein.
  • Abgeschafft wird die Regel, dass Speisen und Getränke erst in einem Umkreis von mehr als 50 Metern vom Abgabeort verzehrt werden dürfen.
  • Im Einzelhandel soll die Pflicht zur Kontaktnachverfolgung entfallen.
  • Ferienlager und Ferienfreizeiten können unter bestimmten Voraussetzungen wieder stattfinden.
  • Professionell organisierte Veranstaltungen können wieder mit 100 Personen in geschlossenen Räumen und mit 250 Personen im Freien durchgeführt werden, vorausgesetzt werden Tests und Anwesenheitslisten. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit.

Nach den Plänen der beiden Ministerien sollen Modellprojekte, in Bereichen die noch nicht öffen dürfen, weiter ermöglicht werden.

„Die konstant gesunkenen Inzidenzen und ein zunehmender Impffortschritt ermöglichen uns jetzt schrittweise die Rückkehr zur Normalität“, teilte Grimm-Benne mit. Wirtschaftsminister Willingmann äußert sich folgendermaßen: „Angesichts rasant sinkender Inzidenzwerte sehen wir uns verpflichtet, für Tourismus, Gastronomie und Handel kurzfristig zusätzliche Erleichterungen auf den Weg zu bringen. Die nächsten Öffnungsschritte werden zu einer Normalisierung des täglichen Lebens beitragen und bedeuten für immer noch eingeschränkten Geschäftsbetrieb weitere Erleichterungen; diese sind im Interesse unserer Wirtschaft notwendig und zudem im zu verantwortenden Rahmen.“