Rechtsstreit mit Ameos Sozialministerium in Sachsen-Anhalt bestätigt erstmals offiziell: 22.228,34 Euro an Anwälte von Ministerin Grimm-Benne gezahlt
Der Landesrechnungshof wird Kosten- und Vergabefragen prüfen. Nächste Woche werden die Details geklärt.
Magdeburg - Das Sozialministerium hat am Donnerstag erstmals offiziell bestätigt, dass in einem Rechtsstreit zwischen dem Krankenhausbetreiber Ameos und Petra Grimm-Benne (SPD) Anwaltskosten der Sozialministerin im fünfstelligen Bereich aus der Landeskasse beglichen wurden. „Insgesamt beläuft sich die Abrechnungssumme auf 22.228,34 Euro“, teilte eine Sprecherin der Volksstimme mit.
Diese Summe war für die Öffentlichkeit bislang geheim gehalten worden. Begründet wurde dies vom Ministerium mit dem „geschützten Geschäftsgeheimnis der beauftragten Kanzlei“. Nach öffentlichem Druck hatte das Ministerium zuletzt die beiden mit der Angelegenheit betrauten Kanzleien gebeten, der Veröffentlichung der Kosten zuzustimmen. Eine Kanzlei habe sich bislang damit einverstanden erklärt, sagte eine Sprecherin.
Grimm-Benne hatte den Rechtsstreit wegen einer nicht belegten Behauptung gegen Ameos verloren, weshalb auch Anwaltskosten der Gegenpartei (4973,63 Euro nebst Zinsen) und des Verfahrens (1624 Euro) beglichen werden mussten. Alles in allem: 28.825,97 Euro.
Nun dreht sich alles um die Frage, wer zahlen muss. Dabei ist entscheidend, ob Grimm-Benne die vom Oberlandesgericht Naumburg als nicht belastbar eingestufte Behauptung als Privatperson oder als Ministerin tätigte. Es liegt ein von Grimm-Benne nicht angefochtener Beschluss des Landgerichts Halle vor, dass sie als Privatperson auftrat. Somit müsste sie selbst zahlen. Das Sozialministerium sieht das anders – und wälzt die Kosten auf den Steuerzahler ab.
Zu Wochenbeginn schaltete die unter Druck geratene Ministerin nun selbst den Landesrechnungshof ein. Der solle klären, wer zu zahlen hat. Sie wolle sich der Bewertung der Rechnungsprüfer „unterwerfen“, sagte die Ministerin.
Präsident Kay Barthel bestätigte am Donnerstag der Volksstimme, dass die unabhängige Kontrollbehörde prüfen werde. Details würden Anfang nächster Woche geklärt. „Wir erarbeiten einen Fragenkatalog“, sagte er und stellte klar: „Die Prüfung erfolgt nach unseren Maßstäben und Spielregeln.“ Barthel betonte, seine Behörde werde nicht nur die Frage der Kostenübernahme prüfen, sondern zum Beispiel auch die Angemessenheit der Höhe der Anwaltskosten und das Vergabeverfahren.
Die Linke schickte am Donnerstag eine Kleine Anfrage an die Regierung auf den Weg, die sich mit den Anwaltskosten befasst. Nach Prüfung durch das Sozialministerium sei eine „fachlich renommierte Kanzlei“ beauftragt worden, teilte eine Sprecherin auf Volksstimme-Anfrage mit. „Ein konkretes Vergabeverfahren wurde aufgrund der kurzen Fristsetzung durch das Gericht sowie der Tatsache, dass die Leistungsbeschreibung nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden konnte, nicht durchgeführt“, räumte sie ein. Die vergaberechtlichen Vorschriften seien aber eingehalten worden.