Justiz Nach Schüssen in Quedlinburg startet Prozess am 7. Juni
In einem Sicherungsverfahren muss sich ab 7. Juni am Landgericht ein 49-Jähriger verantworten. Er soll im Zustand der Schuldunfähigkeit einen Rentner erschossen haben.
Magdeburg - Dieses Verbrechen hat im Spätsommer vergangenen Jahres die Stadt Quedlinburg im Harz erschüttert: Ein 73-jähriger Rentner ist am 31. August auf offener Straße durch mehrere Schüsse aus nächster Nähe im Rücken getroffen und dadurch getötet worden.
Gegen den von der zwölfköpfigen Sonderkommission „Gröpern“ (benannt nach dem Tatort) ermittelten 49-jährigen Verdächtigen beginnt am 7 Juni am Magdeburger Landgericht ein Sicherungsverfahren. Das teilte Landgerichtssprecher Christian Löffler am Montag (31. Mai) mit. Dem Beschuldigten werde Mord aus Heimtücke vorgeworfen. Es gebe Anhaltspunkte dafür, dass der Mann im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe. Aus diesem Grund sitzt der Beschuldigte auch nicht mehr in Untersuchungshaft, sondern ist seit einiger Zeit vorläufig in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Sollte dem Mann, der die Tat bestreitet, der Vorwurf nachgewiesen werden, kommt eine dauerhafte Unterbringung in der psychiatrischen Klinik infrage.
Der mutmaßliche Mörder und das 73-jährige Opfer sollen sich aus einem Geschäft in der Quedlinburger Innenstadt gekannt haben. Über ein Motiv ist bisher nichts bekannt.
Die Polizei setzte aufgrund einer heißen Spur Mitte Dezember rund 100 Beamte zur Durchsuchung mehrerer vom Verdächtigen genutzter Gebäude ein. Doch der 49-Jährige befand sich zu diesem Zeitpunkt in Portugal und wurde erst einige Tage später bei der Wiedereinreise am Flughafen in Berlin von der Bundespolizei festgenommen. Er kam zunächst in Untersuchungshaft.