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Bundesgericht lässt Revision zu Teilerfolg für GEW im Rechtsstreit gegen Extra-Stunde für Lehrer

Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg die Klage zweier Lehrer gegen die sogenannte Vorgriffsstunde abgewiesen und eine Revision für unzulässig erklärt hatte, hat ein Bundesgericht die Revisionsentscheidung jetzt kassiert.

Von Alexander Walter 20.12.2024, 17:20
Die Lehrer Volker Thiele und Anke Prellwitz, hier beim Verhandlungstermin am Oberverwaltungsgericht, waren mit ihren Normenkontrollanträgen gegen die Vorgriffsstunde im März 2024 zunächst gescheitert. Jetzt soll es eine Revisionsverhandlung geben.
Die Lehrer Volker Thiele und Anke Prellwitz, hier beim Verhandlungstermin am Oberverwaltungsgericht, waren mit ihren Normenkontrollanträgen gegen die Vorgriffsstunde im März 2024 zunächst gescheitert. Jetzt soll es eine Revisionsverhandlung geben. Foto: Alexander Walter

Magdeburg - Im Rechtsstreit gegen die Einführung der so genannten Vorgriffsstunde für Sachsen-Anhalts Lehrer hat die Lehrergewerkschaft GEW einen Teilerfolg erzielt. Wie die Gewerkschaft am Freitag mitteilte, hat das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung des Landesoberverwaltungsgerichts in Magdeburg kassiert, der zufolge gegen ein früheres Urteil keine Revision zugelassen wurde. Das Verfahren geht damit zurück ans Oberverwaltungsgericht und wird neu verhandelt. Mit einem Gerichtstermin rechnet die GEW im zweiten Halbjahr 2025.

Verfahren wird jetzt neu verhandelt, Termin wohl im zweiten Halbjahr 2025

Worum geht es? Seit April 2023 müssen Sachsen-Anhalts Lehrer eine Unterrichtsstunde mehr pro Woche erteilen. Die Landesregierung will mit dem bis 2028 begrenzten Schritt die Personalnot an den Schulen lindern. Die Vorgabe, die zuletzt 12.400 Pädagogen betraf, war von Anfang an umstritten.

Unterstützt von der GEW hatten neben anderen auch die Lehrer Volker Thiele aus Haldensleben und Anke Prellwitz aus Magdeburg geklagt. Das Oberverwaltungsgericht hatte die sogenannten Normenkontrollanträge des Angestellten und der Beamtin in einem ersten Urteil aber als unbegründet abgelehnt.