Uniklinikum Magdeburg Widerspruch vom Ex-Pathologie-Chef
Magdeburg
Bei den Darstellungen handele es sich nach jetzigem Kenntnisstand um „Vermutungen und Behauptungen des Uniklinikums“, sagte der Rechtsanwalt des ehemaligen Chefs des Instituts für Pathologie, Johannes H., am Montag. „Diesen treten wir entschieden entgegen“, ergänzte er.
Worum genau geht es? Nach Darstellung des Vorstands des Uniklinikums soll es zwischen 2016 und November 2019 zu Hunderten Fehlbefunden in der Pathologie des Klinikums gekommen sein. Deshalb hatte das Haus den damaligen Chef des Pathologischen Instituts fristlos entlassen, wie der Ärztliche Direktor Hans-Jochen Heinze im Februar 2020 bekanntgab.
Das Klinikum ließ anschließend externe Institute insgesamt 5828 Gewebediagnosen (Stand Februar) erneut befunden. Es handelte sich um alle Vorgänge, die der Institutsleiter selbst vorgenommen beziehungsweise veranlasst habe, sagte Heinze damals. Einbezogen waren 12 externe Institute, die teils organspezifisch arbeiteten, ergänzte das Klinikum gestern.
Alle Neubefundungen waren nach – Angaben des Klinikums – ohne Wissen über die Erstdiagnose in der Pathologie des Uniklinikums erfolgt.
Ergebnis: Nach Auffassung des Uniklinikums soll es, Stand Februar, in 694 Fällen zu Fehldiagnosen gekommen sein, in 52 Fällen mit körperlichen Folgen für Patienten. Der Anwalt H.s zieht das jedoch in Zweifel.
In 39 Fällen erstattete das Uniklinikum jedenfalls Strafanzeige.
H.s Anwalt verwies gestern auf die Einstellung von Ermittlungen in den fraglichen Fällen gegen seinen Mandanten durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg – mangels hinreichenden Tatverdachts. Der Jurist ergänzte, man habe keinerlei Unterlagen und Informationen vom Klinikum erhalten. Erst durch das Ermittlungsverfahren habe man detaillierte Kenntnis der einzelnen angeblichen Falschbefunde bekommen. Deshalb habe man ebenfalls Gutachten anfertigen lassen. Aus den Darstellungen des Klinikums ergäben sich Ungereimtheiten, weshalb man die Vorwürfe nicht nachvollziehen könne. Einzelheiten nannte der Anwalt zunächst nicht.
Im Frühjahr 2020 hatte H. selbst sich auf Volksstimme-Anfragen unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen zunächst nicht näher zu den Vorwürfen äußern wollen.
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte vergangene Woche die Einstellung von Ermittlungen im Zusammenhang mit den Vorgängen bestätigt, die dem Verdacht fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung nachgegangen waren. Sprecher Frank Baumgarten begründete den Schritt mit dem Paragrafen 170 der Strafprozessordnung – heißt: mangelnder Tatverdacht. Der Sprecher ergänzte: In den in Betracht gekommenen Fällen fahrlässiger Tötung habe die Todesursache nicht mehr festgestellt werden können. Insbesondere hätten keine rechtsmedizinischen Untersuchungen stattgefunden. Diese hätten auch nicht nachgeholt werden können.
In den Fällen möglicher Körperverletzung mangele es an notwendigen Strafanträgen durch Betroffene. Ein besonderes Interesse an der Strafverfolgung – als Alternative zu Strafanträgen direkt Betroffener - habe nicht vorgelegen. In einzelnen Fällen, die Gegenstand von gesonderten Verfahren sind, dauerten die Ermittlungen jedoch an.
In der Pathologie werden Gewebeproben etwa auf die Bösartigkeit von Tumoren überprüft. Die Therapie baut darauf auf.