Landgericht Razzia gegen Schomaker war rechtswidrig
Das Magdeburger Landgericht hat die Durchsuchung des Büros von Polizeipräsident Andreas Schomaker im Jahr 2016 für rechtswidrig erklärt.
Magdeburg l Der Präsident der Polizeidirektion Nord, Andreas Schomaker, hat nach einer anonymen Anzeige im August 2016 nun ein rehabilitierendes Urteil erhalten. Das Landgericht Magdeburg erklärte jetzt den damaligen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Halberstadt für seine Diensträume in Magdeburg vom 12. September „für rechtswidrig“.
In der sieben Seiten langen Begründung der 5. Großen Strafkammer heißt es: „Basierend auf dem Kenntnisstand des Gerichtes hätte unter Abwägung aller in die Prüfung zur Verhältnismäßigkeit einzustellenden Belange die Anordnung der Durchsuchung der Diensträume nicht erfolgen dürfen.“
Ohnehin drückt das Gericht Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des damaligen Ermittlungsverfahren aus. So habe die „pauschal gehaltene anonyme Anzeige“ eher den Charakter der „Gerüchteküche“ gehabt und „weniger die Darstellung eines einen Anfangsverdachts begründeten Sachverhaltes enthalten“.
Die Richter rügten außerdem, dass spätestens nach der Vernehmung des Präsidenten-Fahrers „objektiv vor der Durchsuchung“ festgestanden hätte, dass sich der Vorwurf des Missbrauchs des Dienstfahrzeugs auch nicht belegen lasse.
Schomaker war damals vermutlich von seinen eigenen Polizisten wegen des Verdachts der Unterschlagung, Rechtsbeugung und Nötigung sowie des Verdachts des Missbrauchs von Dienstfahrzeugen und Steuergeldern für private Zwecke angezeigt worden. Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) ordnete daraufhin Schomaker in das Landesverwaltungsamt nach Halle ab.
Erst Ende Januar dieses Jahres entschied sich die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren „wegen mangelnden Tatverdachts“ einzustellen. Weil Schomakers Anwalt erst zu diesem Zeitpunkt volle Akteneinsicht erhielt, konnte er im März die Beschwerde vorm Landgericht Magdeburg einlegen.
Da hatte Schomaker sich schon erfolgreich gegen die Abordnung in das Landesverwaltungsamt gewehrt und musste vom Innenministerium wieder als Polizeipräsident in Magdeburg eingesetzt werden. „Unter engmaschiger Kontrolle“, wie Innen-Staatsekretärin Tamara Zieschang (CDU) damals betonte.
Der Polizeipräsident wollte sich am Freitag nicht äußern. Sein Anwalt Steffen Segler: „Wir werden Schadensersatzansprüche gegen das Land prüfen und gehen auch davon aus, dass sich der Beschluss auf das noch immer laufende Disziplinarverfahren auswirkt.“ Dieses werde wegen „der Art und Weise der Dienstführung“ geführt. Zu Inhalten wollte das Innenministerium auch gestern keine Stellung nehmen.
Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten wollte das Urteil nicht kommentieren.