Landtagsprotokoll Schwulenfeindlicher Zwischenruf ist amtlich
Der schwulenfeindliche Zwischenruf des AfD-Abgeorndeten Gehlmann in Sachsen-Anhalt bleibt im Landtagsprotokoll.
Magdeburg l Ein schwulenfeindlicher Zwischenruf des AfD-Abgeordneten Andreas Gehlmann steht jetzt amtlich fest. Gehlmann hatte versucht, die Formulierung im Landtagsprotokoll abzuschwächen. Landtagspräsident Hardy Peter Güssau (CDU) hat das jetzt abgelehnt. Es hat keinen Zweifel, dass der Satz so gefallen ist, wie er protokolluert wurde.
Am 2. Juni hatte der Landtag über die Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko diskutiert. Die Linken-Abgeordnete Henriette Quade wies darauf hin, dass Schwule in diesen Ländern juristisch verfolgt werden. „Wer Homosexualität offen auslebt, dem droht dafür eine Gefängnisstrafe.“ Die Landtags-Stenographen notierten an dieser Stellen den Zwischenruf Gehlmanns: „Das sollten wir in Deutschland auch so machen.“
Als das vorläufige Sitzungsprotokoll deutschlandweit für Aufsehen sorgte, forderte Gehlmann eine Korrektur. Sein Zuruf sei bereits nach Quades erstem Halbsatz gefallen – also noch vor der Gefängnis-Aussage. Das überzeugte Güssau nicht. Der Relativsatz „Wer Homosexualität offen auslebt“ habe ohne den folgenden Hauptsatz keinen Sinn. Genauso unverständlich wäre demzufolge ein Zwischenruf an dieser Stelle. Auch Gehlmanns Argument, der Satz sei auf der Videoaufzeichnung überhaupt nicht zu hören, überzeigt Güssau nicht. Das sei keinesfalls ungewöhnlich – oft bekämen Redner Zwischenrufe erst durch die Mitschrift mit.
Gehlmann beharrt darauf, dass seine Aussage falsch protokolliert worden sei. Vor der AfD-Fraktionssitzung am Dienstagvormittag forderte er, der Landtag müsse seine Geschäftsordnung ändern, damit auch die Urheber von Zwischenrufen Einfluss auf das Protokoll nehmen könnten.