Landwirte Gift gegen Feldmausplage erlaubt
Landwirte in Sachsen-Anhzalt dürfen künftig unter bestimmten Voraussetzungen mit Mäusegift gegen Plagen vorgehen.
Magdeburg (dpa) l Sachsen-Anhalts Ackerbauern dürfen unter bestimmten Umständen gezielt mit Mäusegift gegen die aktuelle Feldmausplage vorgehen. Auf den Flächen dürfen aber keine Feldhamster leben, teilte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Magdeburg mit. Die Landwirte müssten die geplante Anwendung der sogenannten Rodentizide dem Pflanzenschutzdienst melden und müssen die Flächen auf mögliche Feldhamstervorkommen kontrollieren. Der Pflanzenschutzdienst wiederum informiere über aktuelle Hamstervorkommen. Die Regelung gelte bis zum 31. Oktober.
Ein Sprecher des Bauernverbandes sagte am Donnerstag, es handele sich um eine gute Nachricht für die Landwirte. Wie nützlich die neue Regelung am Ende sei, zeige sich erst in der Umsetzung. Rund 150.000 Hektar seien stark bis sehr stark von der Mäuseplage betroffen. Insbesondere im Landessüden hätten die Nager streckenweise über 50 Prozent der Bestände vernichtet.
In der Regel läuft die Mäusebekämpfung auf den Äckern laut dem Verbandssprecher so: Mit einem hohlen Stock, einer sogenannten Legeflinte, werden Linsen mit dem Pflanzenschutzmittel in die Löcher der Feldmäuse gelegt. Die Mäuse fressen sie und verenden. Für Fuchs, Katze oder Greifvögel, die tote Mäuse fressen, sei das Mittel nicht giftig. Es baue sich rasch ab.