1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Leid in Einrichtungen: Über 10 Millionen Euro ausgezahlt

Unterstützung Leid in Einrichtungen: Über 10 Millionen Euro ausgezahlt

Schläge, Zwangsernährung bis hin zu Missbrauch - in der Geschichte von Psychiatrien und Behinderteneinrichtungen gibt es dunkle Kapitel. Seit einigen Jahren können Betroffene Unterstützungsleistungen erhalten.

Von dpa Aktualisiert: 07.07.2021, 06:52
Zuständig ist die Stiftung Anerkennung und Hilfe.
Zuständig ist die Stiftung Anerkennung und Hilfe. Foto: dpa/ Fernando Gutierrez-Juarez

Magdeburg - Betroffene, die als Kind in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid erfahren haben und bis heute an den Folgewirkungen leiden, haben in 1088 Fällen Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen erhalten. Bislang seien 10,494 Millionen Euro ausgezahlt worden, teilte das Sozialministerium auf Anfrage mit. Zuständig ist die Stiftung Anerkennung und Hilfe. Bei ihr seien seit Beginn im Jahr 2017 genau 2134 Anträge von Menschen aus Sachsen-Anhalt eingegangen. Rund 250 Anträge seien abgelehnt worden, etwa 800 seien noch offen. Sie müssten bis Ende 2022 bearbeitet sein.

Ursprünglich endete die Antragsfrist zum 31. Dezember 2020, wurde aber bis Ende Juni 2021 verlängert. In diesem halben Jahres seien 164 Anträge eingegangen. Die häufigsten Gründe für eine Antragstellung sei die Unterbringung in einer stationären Behinderteneinrichtung gewesen, erklärte das Sozialministerium weiter. Es geht um Menschen, die von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder von 1949 bis 1990 in der DDR als Kind oder im Jugendalter in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder in der Psychiatrie Unrecht erfahren haben und bis heute an den Folgewirkungen leiden.

Anerkannt werden verschiedene Formen von Leid, beispielsweise Schläge, Freiheitsberaubung, verbale Demütigungen, Mangel- aber auch Zwangsernährung bis hin zu Kinderarbeit und Missbrauch. Viele der Betroffenen sind bis heute in ihrer Lebensführung beeinträchtigt. Seit Sommer 2017 können sie eine Geldpauschale in Höhe von 9000 Euro oder eine einmalige Rentenersatzleistung von 3000 bis 5000 Euro erhalten.