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Leseranwältin Auch für Fotos gelten Spielregeln

24.02.2025, 09:00
Leseranwältin Heike Groll
Leseranwältin Heike Groll VS

Ob historische Stadtvilla oder Kunstwerk im öffentlichen Raum – viel besser als die detailreichste Beschreibung können Fotos einen Eindruck von Objekt und Umgebung vermitteln. Bilder gehören daher wie Worte zur journalistischen Sprache einer Zeitung. Und genauso wie es Leitlinien für die textliche Darstellung eines Themas gibt, gelten beim Anfertigen und Verbreiten von Fotos gewisse Spielregeln. So darf man Menschen gemäß deren Persönlichkeitsrechten in den allermeisten Fällen nicht gegen ihren Willen ablichten bzw. das Bild veröffentlichen. Doch wie ist das bei anderen Motiven? Können die Architekten der alten Villa und die Schöpfer des Denkmals Aufnahmen verbieten? Mit dieser Frage wandte sich eine Dame an die Redaktion, die für ein Buchprojekt das Foto eines Hauses in Salzwedel mit Volksstimme-Schriftzug verwenden möchte.

Beim Fotografieren von Gebäuden und Gegenständen sind Fotografen tatsächlich Grenzen im Wortsinn gesetzt. Über einen Gartenzaun klettern, um einen besseren Blick zu erhaschen? Schlechte Idee, da strafbarer Hausfriedensbruch. Viele Bauwerke und Skulpturen unterliegen zudem dem Urheberrecht. Grundsätzlich dürfen Fotos davon nur mit Zustimmung des Urhebers (zum Beispiel Architekt, Bildhauer) erstellt und veröffentlicht werden. Theoretisch müsste jeder Fotoreporter und jeder Hobby-Fotograf vor dem Druck auf den Auslöser erst einmal eine Genehmigung einholen.

Auch dem Gesetzgeber war klar: Das ginge an der Lebenswirklichkeit völlig vorbei. Daher gibt es im deutschen Urheberrechtsgesetz den Paragrafen 59, der die so genannte Panoramafreiheit festschreibt. Danach dürfen Gebäude und andere Werke, die dauerhaft an öffentlichen Plätzen, Straßen etc. stehen und von öffentlichem Grund aus fotografierbar sind, von außen (nicht von innen!) ohne Genehmigung abgelichtet und die Bilder verbreitet werden. Die Fassade mit Volksstimme-Schriftzug kann also bedenkenlos in dem geplanten Buch gedruckt werden.