Leseranwältin Große Internet-Störung, großer Ärger
Totalausfall beim Telefon- und Internetanbieter: Ist der Netzbetreiber verpflichtet, bei längerfrkstigen Problemen dem Kunden eine Nutzungsausfall-Entschädigung zu zahlen?
Stendal - Stendal. Ein Leser aus der Altmark ärgert sich gewaltig über seinen neuen Telefon- und Internet-Anbieter. Der Anschluss habe zunächst einwandfrei funktioniert. Zwei Wochen später dann plötzlich ein Totalausfall.
Die Forderung an das betreffende Unternehmen, DNS:NET, das Problem unverzüglich zu beheben, blieb zunächst ergebnislos. Auch der Entzug der Abbuchungserlaubnis und die Drohung, vom Vertrag zurückzutreten, fruchteten nicht. Die Leitung blieb tagelang tot.
Unhaltbarer Zustand
„Meine pflegebedürftige Mutter kann durch den Ausfall keinen Kontakt mehr mit mir oder dem Pflegedienst, oder im Ernstfall mit einer Rettungsstelle aufnehmen. Mich erschüttern dieser unhaltbare Zustand und die bisher wirkungslos gebliebenen Bitten/Forderungen zur Abstellung der Störung gegenüber dem Vertragsanbieter“, wandte sich der Leser an die Redaktion. Auf unsere Nachfrage reagierte die Pressestelle prompt.
Mittlerweile habe sich das Problem geklärt, teilte eine Sprecherin mit. „Es tut uns leid, dass Familie M. von der Störung über mehrere Tage betroffen war“, schreibt sie und entschuldigt sich ausdrücklich für die Unannehmlichkeiten. Für den Zeitraum der Störung habe der Kunde eine Gutschrift erhalten. Der Kundendienst habe die Beschwerde sofort aufgenommen. Da es sich um eine Großstörung gehandelt habe, sei es aber nicht möglich gewesen, zeitliche Zusagen für die Behebung zu machen.
Großstörung aufgetreten
Die Techniker seien vor Ort und intensiv mit der Behebung der Störung beschäftigt gewesen. „Es sollte klar sein, dass dann alles daran gesetzt wird, die Ausfallgrundlage zu beheben. Manchmal dauert es aber tatsächlich länger und kann nicht in wenigen Stunden behoben werden“, bittet die Sprecherin um Verständnis. Leider könne es immer wieder auch zu längeren Störungen kommen. Mögliche Ursachen seien Leitungsdefekte, Bauarbeiten mit Folgeschäden durch Dritte, Technikdefekte und Austausch von Hardwarekomponenten. Genau so kam es dann leider auch. Wenig später meldete sich der Leser noch einmal bei der Redaktion und bestätigte, die Gutschrift erhalten zu haben.
Ausfallgrundlage beheben
Er sei froh gewesen, einen Strich unter das Thema ziehen zu können. Das habe er zumindest gedacht. „Aber leider ist schon wieder eine offensichtliche Störung aufgetreten.
Wir waren telefonisch nicht erreichbar und konnten nicht raustelefonieren“, so die Nachricht. Immer wieder gebe es sporadische Fehler im Zugang zum Internet sowie bei der Rufnummernerreichbarkeit, und das täglich. Eine Antwort auf eine erneute Nachfrage durch die Leseranwältin stand zum Redaktionsschluss noch aus.