Leseranwältin Keine Erstattung trotz abgesagter Brüssel-Reise
Veranstalter stornierte Reise mangels Beteiligung
Aktualisiert: 27.01.2023, 12:28
Harz - Auf Silvester in Brüssel freute sich ein Ehepaar im Harz. Doch aus der geplanten und bereits gebuchten Reise wurde nichts, der Veranstalter stornierte diese mangels Beteiligung. Die 60 Euro Anzahlung, die gleich bei Vertragsabschluss fällig waren, erstattete man den Harzern jedoch nicht mit der Begründung, dass diese die Kosten für eine Rücktrittsversicherung abgedeckt hätten. „Wo gibt es denn so etwas? Wir haben doch nicht die Reise storniert, sondern der Veranstalter“, ärgerte sich das Paar und wandte sich an die Leseranwältin.