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Leseranwalt Langes Ringen um die Rente

Die Rente kann mit bürokratischen Fallstricken verbunden sein. Das erlebt eine Frau, die seit Jahren krank ist und wegen Erwerbsunfähigkeit in den vorgezogenen Ruhestand gehen möchte.

14.04.2025, 07:00
Der Weg bis zum Renteneintritt kann bürokratisch und beschwerlich sein.
Der Weg bis zum Renteneintritt kann bürokratisch und beschwerlich sein. picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Magdeburg/CLT. - Mit Corona und einer folgenden Long-Covid-Erkrankung nahm das Unheil für eine Lehrerin aus Magdeburg seinen Lauf. Mehrfache Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte brachten keine Heilung. Da sie sich in der Schule infiziert hatte, wurde der Fall von der Unfallkasse als Arbeitsunfall anerkannt und zunächst Unfallgeld gezahlt. Ab 2022 bekam sie Arbeitslosengeld. „Meine Frau ist seit vier Jahren arbeitsunfähig. Daher haben wir einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Nun ging das Desaster erst richtig los“, berichtet der Ehemann.

Im Mai 2024 flatterte eine Ablehnung ins Haus, gegen die Widerspruch eingelegt wurde. Es folgten Termine bei Rentenversicherung und Arbeitsagentur. Schließlich habe ein Gutachter des medizinischen Dienstes festgestellt, dass die Frau weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig ist. Laut Agentur sei sie demzufolge nicht vermittelbar. „Nach unserer medizinischen Beurteilung können Sie weniger als 6 Stunden, aber noch mindestens 3 Stunden täglich … erwerbstätig sein“, zitiert der Leser ein darauffolgendes Schreiben der Rentenversicherung. Beigefügt war ein Formular für das Schulamt zur „Bescheinigung der Möglichkeit einer Teilzeitarbeit …“. In der Antwort (des Schulamts) stehe, dass es keinerlei andere Tätigkeit außer Lehrer habe. Seitdem sei wieder Funkstille von der Rentenversicherung. Seit Januar bekomme seine Frau kein Arbeitslosengeld mehr, habe also keinerlei Einkommen.

Übliches Verfahren?

Wir erkundigten uns an unabhängiger Stelle, ob ein solches Verfahren gängig und die Bearbeitungszeit üblich ist. „Bei einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis, wie im vorliegenden Fall, ist die Rentenversicherung aufgrund der rechtlichen Arbeitsanweisungen gezwungen, den Arbeitgeber zu kontaktieren und dort anzufragen, ob eine Beschäftigung entsprechend dem festgestellten Leistungsvermögen im Teilzeitbereich möglich ist“, erklärt Rentenberater Dirk Dobberkau. Teile der Arbeitgeber mit, dass eine Teilzeitbeschäftigung nicht möglich ist, wäre einem Versicherten eine volle Erwerbsminderungsrente wegen Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes zu gewähren, macht der Diplom-Jurist der Familie Hoffnung. Eine Bescheiderteilung nehme allerdings etwas Zeit in Anspruch. In diesem Fall habe die Rentenversicherung Ende Januar die Mitteilung erhalten, dass eine Teilzeitbeschäftigung nicht möglich ist. Nunmehr müssten noch das Arbeitsamt sowie die Krankenkasse kontaktiert werden, um dort etwaige Erstattungsansprüche zu klären. Das dauert mitunter.

Und was sagt die Deutsche Rentenversicherung? Zum laufenden Verfahren im konkreten Fall möchte sich Pressesprecherin Gundula Sennewald nicht äußern. Sie gibt aber einige allgemeingültige Auskünfte, die auch hier zutreffen. Grundsätzlich werde jeder Antrag auf Erwerbsminderungsrente individuell geprüft. Je nachdem, welche medizinischen Unterlagen bereits vorliegen oder noch angefordert werden müssen, ergeben sich unterschiedlich lange Bearbeitungszeiten. Die Entscheidung der Rentenversicherung basiere auf den ihr vorliegenden medizinischen Unterlagen. Werden nach Rentenantragstellung medizinische Unterlagen erstellt, die der Rentenversicherung noch nicht vorliegen, sollten diese nachgereicht werden. Die Rentenversicherung überprüfe bei Vorlage neuer Unterlagen bereits getroffene Entscheidungen. Komme sie zu einem abweichenden Ergebnis, werde ein neuer Bescheid erteilt.

Welche Möglichkeiten gibt es, sich gegen Bescheide der Rentenversicherung zu wehren? Gundula Sennewald: „Versicherte können zunächst Widerspruch einlegen. Dieser sollte schriftlich eingereicht und begründet werden.“ Das hat der Leser gemacht.

Neue Nachweise

Die Pressesprecherin weiter: „Liegen neue Nachweise vor, sollten diese dem Widerspruch beigefügt werden (z.B. medizinische Unterlagen). Lehnt die Rentenversicherung den Widerspruch ab, kann Klage beim Sozialgericht eingelegt werden.“ Der Ehemann der Betroffenen hat sich inzwischen beim Bundesamt für Soziale Sicherung über die Rentenanstalt beschwert. Eine Antwort stehe noch aus.

„Ich würde jetzt die Deutsche Rentenversicherung anfragen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist oder ob gegebenenfalls noch Zuarbeiten erfolgen müssten“, empfiehlt Rentenberater Dobberkau. „Vorsorglich weise ich darauf hin, dass sich die Leserin auch nach Ende des Arbeitslosengeldbezugs weiterhin bei ihrer Agentur für Arbeit meldet. Sie wird dann dort als arbeitslos ohne Leistungsbezug geführt. Diese Zeiten sind Anrechnungszeiten, so dass keine Lücken im Versicherungsverlauf entstehen.“