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Leseranwältin Nach falscher Abbuchung: Transdev-Rückzahlung bleibt zunächst aus

Trotz der Zusicherungen vom Unternehmen ließ eine Gutschrift für Abbuchungen auf sich warten. Ein Fall bei dem die Leseranwältin erneut aktiv werden musste.

Von Gudrun Oelze 16.11.2023, 15:08

Magdeburg - Nach einem langen Hin und Her, verbunden mit viel Ärger und Aufregung wegen der Kündigung ihres Deutschlandtickets, hatte Christa Röseler aus Magdeburg mit Unterstützung der Leseranwältin von der Transdev-Plattform www.deutschlandticket.de im Sommer endlich die Zusage erhalten, dass der strittige Sachverhalt nun geklärt sei. Die Kündigung der Magdeburgerin sei fristgerecht bei Transdev eingegangen und auch für den 31.05.2023 hinterlegt worden. Eine Gutschrift über die fehlerhaft abgebuchten Beträge werde unverzüglich veranlasst, hieß es damals. Selbstverständlich werde der Kundin das fälschlicherweise abgebuchte Geld erstattet, versicherte das Unternehmen. Das war im August.

„Nach Recherche unserer Vertriebsabteilung liegt der Fehler tatsächlich auf Seiten von Transdev Vertrieb“, stellte sich Anfang November heraus. Der Prozess der Rückerstattung sei nun in die Wege geleitet worden. Die Zahlung an die Kundin werde in den nächsten Tagen erfolgen, wurde unserer Redaktion durch das Unternehmen mitgeteilt. „Wir bedauern zutiefst die Unannehmlichkeiten, die Ihrer Leserin Frau Röseler widerfahren sind, und möchten uns nochmals ausdrücklich für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen“, hieß es in der Transdev-Stellungnahme

Fast drei Monate später aber war die avisierte Gutschrift noch immer nicht auf dem Konto der Leserin eingegangen. Warum nicht, wollte unsere Redaktion von Transdev erfahren.

„Nach Recherche unserer Vertriebsabteilung liegt der Fehler tatsächlich auf Seiten von Transdev Vertrieb“, stellte sich Anfang November heraus. Der Prozess der Rückerstattung sei nun in die Wege geleitet worden. Die Zahlung an die Kundin werde in den nächsten Tagen erfolgen, wurde unserer Redaktion durch das Unternehmen mitgeteilt. „Wir bedauern zutiefst die Unannehmlichkeiten, die Ihrer Leserin Frau Röseler widerfahren sind, und möchten uns nochmals ausdrücklich für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen“, hieß es in der Transdev-Stellungnahme.