Leseranwältin Kein Platz für die Rollator-Box?
Eine 90-jährige Magdeburgerin kann über zwei Treppen die Gehhilfe nicht in die Wohnung tragen. Der Bau einer „Garage“ durch den Sohn wurde abgelehnt – zunächst.

Magdeburg. - Seit 60 Jahren schon wohnt Ingeborg Leubner im Magdeburger Guts-Muths-Weg. Mit inzwischen 90 Lebensjahren und nach zwei Schlaganfällen ist sie auf einen Rollator angewiesen, sobald sie das Haus verlassen möchte. Der aber muss jedes Mal zwei Treppen mit insgesamt 15 Stufen herunter und wieder heraufgetragen werden.
Dies ist unzumutbar, findet Sohn Frank Leubner, der seiner Mama eine „Garage“ für ihren Rollator vor dem Haus aufstellen wollte, wo die fahrbare Gehhilfe geschützt vor Wetterunbilden und möglicherweise auch vor Vandalismus und Diebstahl bis zum „nächsten Einsatz“ stehen könnte.
Doch die zuständige Immobilienverwaltung lehnte dies ab, weil das Aufstellen der Box angeblich das Gesamtbild im Eingangsbereich verändern würde, teilte uns Herr Leubner mit. Stattdessen könne die Unterstellmöglichkeit hinten im Garten aufgestellt werden, wurde ihm angeboten.
Treppen als Hindernis für Senioren
„Das würde bedeuten, dass meine Mutter mit dem Rollator zwei Betontreppen überwinden müsste. Auch dies ist meiner Meinung nach unzumutbar“, so der Sohn, der zugleich darauf verwies, dass in der Straße an anderen Häusern bereits im Vorderhausbereich Rollator Boxen aufgestellt wurden.
Was spricht denn dagegen, einer so langjährigen Mieterin wie Ingeborg Leubner den Lebensabend derart zu erschweren, dass man das Aufstellen einer Rollator-Box vor ihrem Hauseingang verweigert, wollten wir von dem Immobiliendienstleister erfahren?
„Zumal nach den uns vorliegenden Fotos diese Box neben den Abfalltonnen das Gesamtbild des Eingangsbereiches zum Wohnhaus von Frau Leubner nicht entscheidend negativ beeinträchtigen würde.“ Bei der Hausverwaltung wurde der Sachverhalt nochmals geprüft. Ursprünglich sei in Absprache mit dem Eigentümer tatsächlich entschieden worden, den Antrag zum Aufstellen einer Rollator-Box vor dem Mietobjekt abzulehnen, wurde eingeräumt.
Erleichterung nach positiver Entscheidung
Die den Mietern vorgeschlagene Alternative sei von diesen aber abgelehnt worden. Nun aber habe man den Vorgang nochmals mit dem Eigentümer besprochen. Ergebnis: „Gemeinsam haben wir beschlossen, dem Antrag doch zuzustimmen. Eine entsprechende Vereinbarung geht der Mietpartei zeitnah zu“, wurde uns versichert. Bei Mutter und Sohn Leubner wurde diese positive Information erleichtert und sehr erfreut aufgenommen.