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Leseranwältin Streit um Reha-Kosten

Eine Operation zur Lungenvolumenreduktion sollte die Atmung einer Niegripperin verbessern. Die Übernahme der Folgekosten war unklar.

Von Gudrun Oelze 19.08.2024, 07:00
Ein Arzt untersucht die Lunge.
Ein Arzt untersucht die Lunge. Foto: dpa

Magdeburg. - Schwer lungenkrank, verspricht eine von Experten der Magdeburger Uniklinik empfohlene Operation Angelika Schulz aus Niegripp eine Linderung ihrer Leiden. Deshalb war sie in der pneumologischen Spezialambulanz vorstellig, wo aufgrund ihres Krankheitsbildes eine Lungenvolumenreduktion als sinnvoll erachtet wurde. Dadurch werde sich die Atmung verbessern, ihre Atemnot lindern, hofft Angelika Schulz. Doch noch vor dem operativen Eingriff an ihrer Lunge muss sie eine stationäre pneumologische Therapie absolvieren. Eine solche lehnte ihre Krankenkasse, die TK, jedoch zunächst ab. Ihre Beschwerden ließen sich auch ambulant am Wohnort behandeln, teilte man der Versicherten mit.

Unverständnis darüber äußerte auch Prof. Jens Schneider von der Uniklinik. Einerseits werde nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen (GBA) eine Rehabilitationsmaßnahme als Voraussetzung für eine essentielle und leitliniengerecht indizierte Therapie gefordert, andererseits aber genau dies der Patientin verweigert, gab der Klinikdirektor in einem Schreiben Anfang Juni gegenüber der Krankenkasse zu bedenken. Zunächst aber wohl auch vergeblich.

Frau Schulz hatte zwischenzeitlich gegen den ablehnenden Bescheid ihrer Krankenkasse Widerspruch eingelegt. Als sie aber rund drei Monate nach Erstbeantragung der Reha-Maßnahme noch immer nicht wusste, ob sie diese antreten könne, um sich danach erst der empfohlenen Operation an der Lunge unterziehen zu können, wandte sie sich an die Leser-Anwältin. Denn ihre gesundheitliche Situation werde ja nicht besser, je länger dies dauere, sagte sie.Nach Auffassung der Experten beim Medizinischen Dienst sei aber für die pulmologische Rehabilitation keine positive Prognose gegeben, sofern nicht zuvor weitere therapeutische Maßnahmen ergriffen würden, reagierte die Krankenkasse auf die Anfrage unserer Redaktion.

Aber man habe den Medizinischen Dienst gebeten, den Sachverhalt erneut zu prüfen, hieß es. Und keine zwei Wochen später teilte die TK ihrer Versicherten in Niegripp mit: „Wir freuen uns, dass wir Ihre Reha jetzt bewilligen können“. Erfreut darüber ist auch Angelika Schulz, die sich nun nach einer für ihr Krankheitsbild geeigneten Klinik umsieht und hofft, dann möglichst bald die Reha-Maßnahme beginnen zu können.