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Leseranwalt empfiehlt Von der Absage der Förderung einer Wärmepumpe kalt erwischt

Bei der Beantragung einer Heizungsbau-Unterstützung sind alle Kriterien genau zu beachten. Falls das nicht passiert, kann unnötiger Ärger drohen.

17.02.2025, 07:00
Was bei der Wärmepumpe-Förderung zu beachten ist.
Was bei der Wärmepumpe-Förderung zu beachten ist. epd

Magdeburg/clt. - Ende gut, alles gut. Nachdem ein Bescheid zur beantragten Förderung einer neuen Heizung einer Familie das Weihnachtsfest buchstäblich verhagelt hatte, ging es letztlich glimpflich aus. Was passiert war, schildert ein Leser aus dem Landkreis Börde, der sich in seiner ersten Verzweiflung an die Redaktion wandte: „Nach der Wende bauten wir ein Haus, mit Ölheizung. Nach 32 Jahren Betrieb riet uns der Schornsteinfeger zu einem Austausch. Ich hatte mich schon etwas länger mit dem Gedanken getragen und wollte auch in umwelttechnischer Sicht etwas tun. Zumal es ein Förderprogramm gibt.“

Über das Online-Portal der Förderbank KfW wurde die Förderung für eine Wärmepumpe beantragt und auch bewilligt. Ein Kredit bei der Hausbank wurde aufgenommen, die Arbeiten durch einen Fachbetrieb umgesetzt und bei der KfW abgerechnet.

„Dann der Schock. Unsere Abrechnung wurde abgelehnt“, berichtete der Leser. „Dazu muss ich sagen, meine Frau macht am Computer nichts. Sie ist aber der Grundstückseigentümer. Deshalb erteilte sie mir eine Vollmacht für die Beantragung.“ Genau das war das Problem.

Online reservieren

„Bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten erhalten Kunden die Zusage für Zuschüsse über unser Online-Kundenportal meine.kfw.de digital und automatisiert in wenigen Minuten. Die Fördermittel sind damit reserviert“, erklärt KfW-Sprecherin Christine Volk das Procedere. Der Kunde habe dann 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen. Danach müssen die entsprechenden Nachweise digital eingereicht werden. Nach positiver Prüfung dieser Dokumente und der Fördervoraussetzungen werde eine Auszahlungsbestätigung erstellt.

Die KfW habe in der Heizungsförderung seit Produktstart am Ende Februar 2024 bis zum Jahresende insgesamt 227.000 Zuschusszusagen mit einem Gesamtvolumen von 3,3 Milliarden Euro getätigt. Für Kunden aus Sachsen-Anhalt wurden 3.200 Zuschüsse zugesagt. Fast die Hälfte der Antragsteller erhalte taggleich die Auszahlungsbestätigung. „Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer liegt bei deutlich unter 10 Tagen“, sagt die Sprecherin. Voraussetzung, damit die Abwicklung reibungslos und zügig über die Bühne gehe, sei aber, dass alle Kriterien erfüllt sind. Dazu gehöre, dass die Person, die den Antrag stellt, auch Eigentümer des betreffenden Objektes ist. Wenn das nicht der Fall sei, könne keine Auszahlung erfolgen.

Nicht alles verloren

Das heißt aber nicht, dass nun alles für unseren Leser verloren war. „Bei Problemen bemühen wir uns stets, eine Lösung im Interesse unserer Kunden zu finden“, versichert Christine Volk. Und tatsächlich. „Die KfW hat sich bei uns gemeldet und lenkt ein. Da fällt uns ein Stein vom Herzen“, freut sich die Familie aus Zobbenitz über die nachträgliche Weihnachtsüberraschung. Sie hätten noch eine Bescheinigung nachreichen und ein weiteres Dokument ausfüllen müssen, damit die zugesagten Fördermittel nun fließen können.

Weitere Infos zur Heizungsförderung für Wohngebäude von Privatpersonen und eine Checkliste für die Beantragung im Internet unter: www.kfw.de/458