Rechte und Pflichten für Bahnfahrer Nächster GDL-Streik: Bahn fährt nicht - was tun als Reisender, Pendler und Arbeitnehmer?
Die Lokführergewerkschaft GDL ruft am 12. März erneut für 24 Stunden zum Warnstreik auf. Auch in Sachsen-Anhalt wird mit Zugausfällen und Verspätungen in Folge des Streiks gerechnet. Welche Rechte haben Bahnreisende generell und was ist beim aktuellen Streik zu beachten?
Magdeburg/dpa/DUR - Wer mit der Bahn reisen will, braucht starke Nerven. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat wieder zu einem Warnstreik aufgerufen. Für den Personenverkehr beginnt der Streik am frühen Dienstagmorgen um 2 Uhr. Der Streik soll 24 Stunden andauern.
Um den aktuellen und in der Zukunft angedrohten Streiks der GDL zu verhindern, legte die Bahn vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht Berufung ein. Diese wurde vom Gericht abgelehnt, sodass die GDL auch weiter streiken darf.
Es ist davon auszugehen, dass die Gewerkschaft der Lokführer weitere Wellenstreiks mit weniger als 24 Stunden Vorlaufzeit nutzt, um den Druck auf die Bahn zu erhöhen.
Notfallfahrplan: GDL Streik schränkt Bahn-Verkehr bundesweit massiv ein
Der Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr der Bahn wird bundesweit massiv beeinträchtig werden. Während dieser zwei Streiktage bietet die Bahn ein Grundangebot an Verkehrsmitteln an, welches über die Fahrplanauskunft auf bahn.de und im DB Navigator einzusehen ist.
Dennoch werden zahlreiche Verbindungen wegen des Warnstreiks wohl ausfallen. Diese Rechte haben Betroffene dann:
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Reise verschieben oder Geld zurück: Angebote der Bahn zum Streik im März 2024
Für Betroffene des Streiks bietet die folgende Möglichkeiten im Rahmen einer Sonderkulanz an:
Bahnreisende, die ein Ticket bis einschließlich 10. März für eine Reise am 12. März gekauft haben und die Reise auf Grund des Streiks verschieben möchten, können ihr Ticket auch zu einem späteren Zeitpunkt nutzen.
Laut Bahn ist die Zugbindung aufgehoben und das Ticket gelte auch für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort mit geänderter Streckenführung. Auch Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden.
Möchten Reisende ihre Fahrt vorverlegen, ist dies im Rahmen einer Sonderkulanz am 11.. März möglich. Auch hier sind Zugbindungen im Nahverkehr aufgehoben.
Sollte ein Zug ausfallen oder jemand möchte auf die gebuchte Reise verzichten, kann man sich den vollen Fahrpreis des Tickets zurückerstatten lassen.
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Bahn-Streik: Was tun, wenn der Zug nicht fährt?
Fährt der Zug nicht oder wird absehbar mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel sein, kann man den Ticketpreis zurückverlangen. Man hat aber auch die Möglichkeit, die Reise zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten oder fortzusetzen, wobei man stets auch eine andere, vergleichbare Verbindung zum Zielort wählen kann.
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Welche Rechte haben Bahnreisende, wenn der Anschlusszug verpasst wird?
Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) hat online unter „Soep-online.de/rechte-bahnreisen“ in übersichtlicher Form wichtige Rechte Bahnreisender aufgeschlüsselt – beispielsweise auch, wann Sie sich ein Fernbus-Ticket kaufen und sich die Ausgaben dafür im Nachgang von dem Bahnunternehmen zurückholen können.
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Die söp vermittelt als neutrale Instanz bei Zwist zwischen Reisenden und – vor allem – Bahnunternehmen und Airlines. Dorthin kann man sich kostenlos wenden. Etwa, wenn es Streit um Erstattungen gibt.
Zug fährt nicht mehr weiter: Welche Rechte habe ich, wenn die Bahn streikt?
Wer unterwegs strandet, hat bei Verspätungen von mehr als einer Stunde oder Zugausfällen Anspruch auf Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.
Ist klar, dass es an einem Tag nicht mehr weitergeht, muss das Bahnunternehmen für eine Unterbringung in einem Hotel oder in einer „anderweitigen Unterkunft“ (laut EU-Regeln) sorgen und den Transfer dorthin organisieren.
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Wer auf eigene Faust ein Hotelzimmer bucht, sollte sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie nicht mit einer Unterkunft helfen kann.
Verspätung von Zug: Wann muss die Bahn eine Entschädigung zahlen?
Die gibt es auch bei Warnstreiks. Kommt der Zug mehr als eine Stunde zu spät am Ziel an, kann man 25 Prozent des Fahrpreises verlangen, bei mehr als zwei Stunden sind es 50 Prozent.
Laut söp besteht der Anspruch auf die Verspätungsentschädigung auch dann, „wenn die verspätete Ankunft am Zielort durch eine in Anspruch genommene Alternativbeförderung erfolgt“. Das heißt im Klartext: Wer sein Zugticket wegen eines Zugausfalls zu einem späteren Zeitpunkt nutzt, dem stehen demnach 50 Prozent Erstattung zu.
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Wichtig: Droht man durch einen Zugausfall einen gebuchten Flug zu verpassen, haftet die Bahn nicht für mögliche Folgekosten.
Streikt Bahnpersonal, stellt sich für viele Beschäftigte die Frage, ob sie trotz ausfallender Züge pünktlich zur Arbeit erscheinen müssen? Das müssen Penlderinnen und Pendler in diesem Kontext wissen:
Ist man als Reisender entschuldigt, wenn die Bahn streikt?
Muss ich trotz Streik pünktlich sein? In der Regel ja. Das sogenannte Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer, erklärt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. „Wenn ich nicht zur Arbeit komme, gilt der Grundsatz: ohne Arbeit kein Geld.“
Auch eine Abmahnung ist möglich, wenn man gar nicht oder zu spät zur Arbeit kommt - zumindest wenn der Streik rechtzeitig angekündigt wurde. Denn in dem Fall könne man in der Regel erwarten, dass Arbeitnehmer sich darüber informieren und andere Verkehrsmittel wählen, so Bredereck. Und zwar auch dann, wenn ihnen dadurch höhere Kosten entstehen, etwa weil sie das Auto nehmen müssen.
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Die Kosten für alternative Verkehrsmittel müssten aber im Verhältnis zum Gehalt stehen, das Arbeitnehmer an dem entsprechenden Arbeitstag verdienen würden, gibt Bredereck zu bedenken: „Dass eine Putzkraft ein Taxi nimmt, um zur Arbeit zu kommen, könnte etwa unverhältnismäßig sein.“
Kann man als Arbeitender bei einem Streik der Bahn zu Hause bleiben?
Fachanwalt Bredereck rät Beschäftigten, die von Zugausfällen betroffen sein können, rechtzeitig Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen - und konkret nachzufragen, wie man in dem Fall vorgehen soll.
Denkbar sei etwa, dass man mit dem Arbeitgeber eine Freistellung vereinbart oder an den Tagen, für die Streik angekündigt ist, Urlaub nimmt. Auch der Abbau von Überstunden oder die Nutzung von Gleitzeit können eine Option sein. „Da sind vernünftige Lösungen gefragt“, sagt Bredereck.
Habe ich bei Streik dein Recht auf Homeoffice?
„Ein Recht auf Homeoffice gibt es nur dann, wenn ich es mit dem Arbeitgeber vereinbart habe, etwa im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag“, sagt der Fachanwalt.
Das gilt auch an Tagen, an denen man durch Streiks nicht mit der Bahn zum Betrieb kommt. Gibt es keine entsprechenden Vereinbarungen, rät Bredereck auch hier rechtzeitig Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen.