Nachstellung Mehr als 1000 Stalking-Fälle
Seit zehn Jahren ist Stalking eine Straftat und seit dem haben sich die registrierten Fälle in Sachsen-Anhalt verdoppelt.
Magdeburg/Halle (dpa) l Das Landeskriminalamt (LKA) hat im vergangenen Jahr 1010 Stalking-Anzeigen erfasst. Dabei ging es um 1063 mutmaßlichen Opfer in Sachsen-Anhalt, von denen 835 Frauen waren, wie die Behörde auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. 936 Nachstellungen habe die Polizei aufgeklärt. In den vergangenen Jahren blieben die angezeigten Stalking-Fälle etwa auf gleichem Niveau: 2015 waren es 992 Anzeigen, 2014 waren es 1062. 2007 hatte das LKA 431 Fälle im Land registriert.
Seit zehn Jahren schützt der Paragraf 238 im Strafgesetzbuch vor Stalking. "Vorher hat die Polizei gesagt, da kann man nichts machen", sagte Silke Voß, Leiterin der Interventionsstelle der Arbeiterwohlfahrt "Häusliche Gewalt und Stalking" in Halle. Die älteste Interventionsstelle im Land feierte Anfang Juli ihr 15-jähriges Bestehen. Bei der Gründung wurde das sogenannte "Gewaltschutzgesetz" erlassen, das ein Annäherungs- und Kontaktverbot ermöglicht. 2007 wurde Stalking dann zum Strafbestand.
Im vergangenen Mai gab es eine Überarbeitung des Gesetzes. Nun seien Stalkingopfer noch besser geschützt, sagte Anke Weinreich von der Landesintervention und -koordination bei häuslicher Gewalt und Stalking (LIKO). Denn zuvor mussten Betroffene nachweisen, dass sie durch wiederholte und beabsichtigte Belästigungen schwerwiegend in ihrem Leben beeinträchtigt wurden. Weil sie zum Beispiel wegziehen mussten, ihre Arbeitsstelle wechselten oder gesundheitlich beeinträchtigt waren. Seit Mai sind auch solche Nachstellungen strafbar, die nur geeignet sind, jemanden in seiner Lebensgestaltung zu schädigen. Die Täter können unter Umständen für Jahre ins Gefängnis kommen.
26 der Opfer, die sich im vergangenen Jahr wegen Nachstellung bei der Polizei meldeten, waren nach LKA-Angaben jünger als 14 Jahre. 41 waren zwischen 14 und 17 Jahre alt, 60 im Alter zwischen 18 und 20 Jahren, und 936 Betroffene waren 21 und älter.
Jungen Menschen machten besonders soziale Netzwerke zu schaffen, in denen Täter anonym bleiben könnten, sagte Voß. Sie berate aber auch Betroffene, die älter als 60 Jahre sind. Voß klärt mit Betroffenen zunächst die Situation, prüft, ob eine Gefährdung vorliegt und informiert dann über rechtliche Schritte.
Opfer von Stalking sollten den Tätern klar sagen, dass sie in Ruhe gelassen werden wollen. "Das ist gerade beim Ex oft schwierig", sagte Voß. Auf Nachrichten sollten sie nicht reagieren. Wenn der Stalker vor der Tür steht, anruft oder gar Nachrichten mit bedrohlichem Inhalt schickt, sollten Betroffene das unbedingt dokumentieren. Das sei wichtig für eine mögliche Strafanzeige, erläuterte Voß.
Auch solle man Familie und Bekannte über den Verfolger informieren, heißt es in einem Flyer des Innenministeriums. Die Informationen könnten das Opfer schützen. Bei Telefonterror solle man sofort auflegen und sich eine neue Nummer zulegen.
Etwa 85 Prozent der Ratsuchenden, die sich in der Interventionsstelle im südlichen Sachsen-Anhalt einfinden, hätten es mit Belästigungen durch frühere Partner zu tun, sagte Voß. Laut dem Zentralinstitut für seelische Gesundheit in Mannheim sind zwölf Prozent aller Menschen im Leben mindestens einmal von Stalking betroffen. Neben Halle beraten seit 14 Jahren die Interventionsstellen Magdeburg und Dessau Opfer von Stalking. Seit 2005 gibt es außerdem eine Interventionsstelle in Stendal.