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Mordfall der Chinesin bleibt bei Staatsanwaltschaft Dessau

30.05.2016, 13:59

Dessau-Roßlau (dpa/sa) - Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau bleibt zuständig für die Ermittlungen zur brutalen Tötung der chinesischen Studentin in Dessau-Roßlau. Derzeit gebe keinen sachlichen Grund, die Ermittlungen an die Generalstaatsanwaltschaft zu ziehen oder an eine andere Staatsanwaltschaft abzugeben, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg, Klaus Tewes, am Montag. Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad hatte geprüft, ob nach dem Wechsel der Ermittlungsleitung bei der Polizei von Dessau-Roßlau nach Halle auch Konsequenzen bei der Zuständigkeit der Anklagebehörde nötig sind.

Ein junges Pärchen steht im Verdacht, den gemeinschaftlichen Mord an der 25 Jahre alten Chinesin begangen zu haben. Die Tat soll sexuelle Hintergründe haben. Beide Tatverdächtige, ein 20 Jahre alter Polizistensohn und seine gleichaltrige Freundin, sitzen in Untersuchungshaft. Die Öffentlichkeitsarbeit ist von der Generalstaatsanwaltschaft übernommen worden und liegt nicht mehr bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau.