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VersuchteR ausbruch in der JVA Burg Nach Geiselnahme im Gefängnis: Halle-Attentäter drohen bis zu 15 Jahre Haft: Prozess beginnt im Januar

Bei einem Fluchtversuch nahm der Attentäter von Halle, Stephan B., unter anderem zwei Bedienstete der JVA Burg als Geiseln. Nun wurde der Prozessbeginn gegen den  Rechtsextremen terminiert.

Von Sebastian Rose Aktualisiert: 04.12.2023, 14:20
Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg sind seit Mitte 2023 abgeschlossen. Das Ergebnis: Halle-Attentäter Stephan B. wird erneut angeklagt. Der Prozess beginnt Ende Januar 2024.
Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg sind seit Mitte 2023 abgeschlossen. Das Ergebnis: Halle-Attentäter Stephan B. wird erneut angeklagt. Der Prozess beginnt Ende Januar 2024. Foto: picture alliance/dpa/AFP/POOL | Ronny Hartmann

Magdeburg - Stephan B. hat am 12. Dezember 2022 zwischen 21 Uhr und 21.34 Uhr in der Justizvollzugsanstalt Burg zwei JVA-Bedienstete mit einem pistolenähnlichen Gegenstand in seine Gewalt gebracht. Er bedrohte beide und wollte sie zum Öffnen von Türen und Toren nötigen. Dafür muss er sich ab Ende Januar 2024 vor Gericht verantworten.

Geiselnahme in JVA Burg: neue Anklagepunkte gegen Attentäter von Halle

Der Halle-Attentäter konnte bis auf den Innenhof der Justizvollzugsanstalt unmittelbar vor der Kfz-Schleuse und der Pforte vordringen.

Hier soll er mit dem Schussapparat einmal zur Warnung in die Luft geschossen und dabei bekundet haben, "der nächste Schuss sitze". Die Außentore der Anstalt blieben jedoch verschlossen, sodass seine Flucht verhindert wurde.

Acht Justizvollzugsbedienstete konnten den Straftäter nach weniger als einer Stunde überwältigen. Der Halle-Attentäter wurde dabei verletzt, allerdings nicht schwer.

Halle-Attentäter Stephan B. baute pistolenähnlichen Gegenstand in JVA Burg

Der Schussapparat bestand hauptsächlich aus Bauteilen eines Tackers, einem Holzstift, Drähten und aus einem kleinen Metallrohr, das als Lauf diente.

Am Griffstück des Gegenstandes befand sich ein Batteriepack mit mehreren handelsüblichen Batterien. Bei der Untersuchung des Apparats fanden sich im Lauf Teile einer Patrone, die allem Anschein nach ebenfalls aus Gegenständen des alltäglichen Gebrauchs zusammengesetzt war, darunter ein Druckknopf eines Kugelschreibers.

Halle-Attentäter wurde 2020 zu lebenslanger Haft verurteilt

Der Attentäter Stephan B. war im Dezember 2020 zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte am 9. Oktober 2019, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten.

Als es ihm nicht gelang, auf das Gelände zu kommen, ermordete er vor der Synagoge eine 40 Jahre alte Passantin und in einem nahe gelegenem Döner-Imbiss einen 20-Jährigen. Auf der Flucht verletzte er weitere Menschen. Schon für das Attentat in Halle hatte der Täter Waffen selbst gebaut.

Stephan B. mittlerweile in JVA Augsburg-Gablingen verlegt

"Die Anklage lautet auf Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, muss der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren rechnen", heißt es nun in einer Pressemitteilung des Landgerichts Stendal.

Die Hauptverhandlung findet allerdings nicht in der Altmark statt, sondern in einem besonders gesicherten des Landgerichts Magdeburg. Dieser wurde bereits vor dem ersten Verfahrens gegen Stephan B. hergerichtet. Am 25. Januar 2024 beginnt der Prozess gegen den Mann. Angesetzt sind acht Verhandlungstage, ein Urteil wird voraussichtlich am 29. Januar 2024 erwartet.

Nach dem Vorfall wurde Stephan B. in die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen (Bayern) verlegt.