Erlass des Innenministers / SPD fragt Mitglieder Namensschild an Uniform wird bei Polizei zur Pflicht
Magdeburg (dpa) l Sachsen-Anhalts Polizisten müssen in normalen Einsätzen künftig Namensschilder tragen. Der neue Erlass gelte vom 1. April an, kündigte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) an. Ausnahmen gebe es etwa bei Demonstrationen oder auch für Extremsituationen, in denen eine Gefährdung der Beamten möglich sei.
Namensschilder gehörten zu einer modernen und transparenten Polizeiarbeit, sagte Stahlknecht zur Begründung. Mit der Pflicht betritt Sachsen-Anhalt Neuland. Eine ähnliche Regelung gibt es bislang nur in Berlin - dort müssen die Beamten auch bei Demonstrationen identifizierbar sein, können aber zwischen Nummer und Namensschild wählen. Eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten bei Demonstrationen will Stahlknecht allerdings nicht.
Die SPD lässt unterdessen seit gestern ihre rund 4000 Mitglieder über eine Kennzeichnungspflicht bei Demonstrationen abstimmen. Ursprünglich wollte die Parteispitze auch nach den Namensschildern im normalen Dienst fragen, hatte dies aber wieder gestrichen, weil pro Mitgliederentscheid laut Satzung nur eine einzelne Frage gestellt werden darf. Bis zum 16. April können die Mitglieder jetzt mit "Ja" oder "Nein" antworten.
Bislang waren die Polizisten in Sachsen-Anhalt bereits aufgefordert, außerhalb von geschlossenen Einsätzen Namensschilder zu tragen. Nach Einschätzung der Gewerkschaft der Polizei, die die Schilder ablehnt, tragen aber nur etwa 10 bis 15 Prozent der Beamten im Streifendienst ein Namensschild. Die Polizei in Sachsen-Anhalt zählt insgesamt rund 6000 Beamte. Für die Namensschilder werden rund 16 000 Euro benötigt. Seite 5