Neue Regeln Problemwölfen droht der Abschuss
Sachsen-Anhalts Umweltministerin Claudia Dalbert veröffentlicht neue Regeln für den Umgang mit Wölfen.
Magdeburg l In Sachsen-Anhalt breiten sich Wölfe immer weiter aus, zuletzt zählten die Behörden 78 Tiere in zwölf Rudeln. Umweltministerin Claudia Dalbert (Grüne) hat am Montag nun neue Umgangs-Regeln veröffentlicht. Die neuen Leitlinien beschreiben erstmals, ab wann ein Wolf als Problemtier eingestuft werden kann. Zudem erlaubt das Regelwerk in Notfällen den Abschuss von Problemtieren, wenn andere Maßnahmen nichts nützen.
Grundsätzlich zur Jagd freigegeben wird der Wolf durch die aktualisierten Vorgaben jedoch nicht. Wie aus dem 26-seitigem Dokument hervorgeht, droht Wölfen nur in Einzelfällen der Abschuss:
● wenn der Wolf aggressiv auf Menschen reagiert, etwa weil er Tollwut hat,
● wenn er wiederholt Nutztiere (wie Schafe) tötet und dabei immer wieder einen Weg findet, die Schutzvorkehrungen zu überwinden,
● wenn sich der Wolf mehrfach Menschen mit Hunden nähert und dabei aggressiv auf die Hunde reagiert
● und wenn er gezielt Hunde als Beute ausgemacht hat.
In anderen Fällen wird es auch künftig keine Erlaubnis zum Abschuss geben, etwa:
● wenn der Wolf am Tag oder bei Dunkelheit an Orten vorbei oder durch sie hindurch läuft,
● wenn er sich längere Zeit in der Nähe von Ortschaften aufhält,
● wenn er beim Anblick von Menschen nicht sofort wegläuft, sondern stehen bleibt und diese beobachtet,
● wenn der Wolf Nutztiere tötet, die zuvor nicht ausreichend (etwa durch Zäune) geschützt wurden,
● wenn er sich Menschen mit Hunden mehrfach nähert, ohne sich dabei aggressiv zu verhalten.
In der Pressemitteilung betonte das Ministerium, dass die neuen Umgangs-Regeln im Vorfeld mit Betroffenen, Behörden und Verbänden abgestimmt wurden.
Landesjagdverband Sachsen-Anhalt (LJV) war am Montag nicht in der Lage, Stellung zu den Leitlinien zu beziehen. In der Vergangenheit hatten sich insbesondere Nutztierhalter und Jäger immer wieder für eine grundsätzliche Bestandsregulierung eingesetzt. Sie argumentieren, dass auch nach EU-Recht eine Bestandsregulierung erlaubt sei. Das wiederum wird im Umweltministerium bislang anders gesehen. In den neuen Leitlinien wird daher auch betont, dass der Wolf nach wie vor unter Schutz steht.
Bereits im März erklärte Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) den Wolf zur „Chefsache“ machen zu wollen. So kündigte er an, sich bei der EU dafür einzusetzen, dass die rigiden EU-Richtlinien zum Wolf flexibilisiert werden. Anlass für seinen Vorstoß war der Fund eines Wolf-Kadavers in Magdeburg.
Doch aus Haseloffs Plänen wurde zunächst nichts. Im April stimmte Claudia Dalbert bei der Agrarministerkonferenz in Hannover einem Antrag zu, wonach das Bundesumweltministerium zunächst prüfen solle, wie bedroht die Tierart tatsächlich sei. „Mit Gefühlen kommen wir nicht weiter. Schon gar nicht in Brüssel“, erklärte die Umweltministerin seinerzeit. Brandenburg bereitet nach Volksstimme-Informationen derweil eine Verordnung vor, die auch die Bestandsregulierung ausdrücklich vorsieht.