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New-York-Reise Schröder lässt Reise-Regeln überprüfen

Nach der Debatte um die umstrittene Flugreise in die USA will Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder nur noch Economy Class buchen.

Von Michael Bock 06.11.2017, 15:22

Magdeburg l Nachwehen einer Dienstreise in die USA:  Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder (CDU) lässt das eigene Haus  „aufgrund der öffentlich hinterfragten Dienstreise" die rechtlichen Bestimmungen überprüfen. Dies erfolge in Abstimmung mit der Staatskanzlei  und im Austausch mit dem Landesrechnungshof, sagte Schröder am Montag der Volksstimme. 

Der Finanzminister war bei der Reise Mitte Oktober von seiner Büroleiterin begleitet worden. Beide flogen gemeinsam auf Steuerzahlerkosten in der  teuren Business Class. Es geht jetzt vor allem um die Frage, ob die Büroleiterin „business" fliegen durfte. In anderen Häusern sind die Mitarbeiter  weniger großzügig unterwegs.

André Schröder hält das Vorgehen bei der USA-Reise nach wie vor für rechtlich sauber: „Das war und das ist Rechtsauffassung meines Hauses", bekräftigte er am Montag.  Er bezieht sich auf die Auslandsreisekostenverordnung des Bundes, die auch für Bedienstete des Landes uneingeschränkt gelte. Im dem Bundesgesetz steht, bei  Flugreisen würden „Kosten der niedrigsten Flugklasse erstattet". Aber auch:  „Kosten einer höheren Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel können erstattet werden, wenn dienstliche Gründe dies im Einzelfall oder allgemein erfordern." 

Der Landesrechnungshof kommt zu einer anderen Einschätzung als der Finanzminister. Bei  den Regeln für Flugreisen sei  Sachsen-Anhalt vom Bundesrecht abgewichen. Die unabhängige Kontrollbehörde führt das sogenannte Besoldungs-  und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz  an.  Erstattet würden Kosten „nur in Höhe der billigsten Karte der allgemein niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels", ist darin festgelegt.

Für den Rechnungshof ist die Landesregelung somit eindeutig. Es  gebe für Landesbedienstete  nicht die Möglichkeit der Nutzung der nächsthöheren Klasse, heißt es in einem internen Vermerk der obersten Kontrolleure. Es könnten nur die Kosten der allgemein niedrigsten Klasse erstattet werden. Also bei der Bahn die 2. und nicht die 1. Klasse, beim Flugzeug nur Touristen- oder Economyklasse. Rechnungshofpräsident Kay Barthel (CDU) sagte am Montag der Volksstimme , es müsse auch bei den Reisekosten immer der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden.

Die Reisekosten für Finanzminister Schröder  hatte nahezu komplett der Bundesrat übernommen. Für die Reisekosten der Büroleiterin muss hingegen das Land aufkommen. Diese belaufen sich laut Finanzministerium auf exakt 7046,39 Euro.

Der Finanzminister beteuerte am Montag,  das Gebot der Sparsamkeit gelte für das Finanzministerium  und für ihn in besonderer Weise. „Ich  werde künftig bei dienstlichen Flugreisen, auch bei Langstreckenflügen, die Economy Class buchen." Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) fliegt  seit jeher konsequent Economy.