Verkehrsrecht Parkscheibe muss nicht blau-weiß sein

Magdeburg (ksi) l Wenn Gerhard Reinhold zum Einkaufen fährt, braucht er nicht daran zu denken, die Parkscheibe ins Auto zu legen. Sein elektronisches Exemplar, das an der Scheibe klebt, zeigt die Uhrzeit an, bei der der Motor ausgestellt wurde, gerundet auf den Anfang der nächsten halben Stunde. "Das kann ich nicht verstellen", erklärt er. Sobald er weiterfährt, reagiert das Gerät und aktualisiert die Uhrzeit.
Immer häufiger lösen elektronische Parkscheiben die klassischen blau-weißen Pappscheiben ab. Dass diese zulässig sind, hat sich noch nicht überall herumgesprochen. Gerhard Reinhold musste das Ordnungsamt in Haldensleben erst informieren, dass es seit Oktober 2013 eine genaue Beschreibung (Verkehrsblatt 2013, Heft 22, Seite 1046) gebe, welche elektronischen Parkuhren erlaubt sind.
Vorgeschrieben ist beispielsweise nicht, dass diese blau-weiß sein müssen, wie vor kurzem der Auto-Club Europa (ACE) berichtete. Die Farbe ist sogar frei wählbar, wie das Bundesverkehrsministerium sowie das Kraftfahrtbundesamt bestätigten.