Parlamentsreform AfD sieht ihre Kontrollrechte beschnitten
Der Magdeburger Landtag streitet um die Parlamentsreform und den Umgang mit Untersuchungsausschüssen.
Magdeburg (dpa/js) l Die geplante Parlamentsreform in Sachsen-Anhalt sorgte gestern während der Landtagsdebatte für heftigen Streit. Die Reform verstößt nach Ansicht der AfD-Fraktion gegen die Rechte der Opposition. Das Recht der Opposition, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, werde mit der Reform „de facto abgeschafft“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Robert Farle, gestern im Landtag. „Das geht vor das Verfassungsgericht“, kündigte Farle an.
Die Fraktion der Linken, die wie die AfD in der Opposition sitzt, sich aber anders als die AfD an dem Entwurf beteiligte, widersprach dem. „Wir haben die Minderheitenrechte in diesem Gesetzesentwurf nicht eingeschränkt“, sagte ihr Parlaments-Geschäftsführer Stefan Gebhardt. Das sei ein ausdrückliches Anliegen seiner Fraktion gewesen. Der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Markus Kurze, wies darauf hin, dass das Parlament bislang jeden Ausschuss zugelassen habe.
Der Entwurf zur Parlamentsreform, den die Fraktionen von CDU, Linken, SPD und Grünen einbrachten, sieht unter anderem vor, dass Anträge zu Untersuchungsausschüssen vom Rechtsausschuss geprüft werden können, falls verfassungsrechtliche Zweifel bestehen. Der Rechtsausschuss soll dann unverzüglich ein Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit der Ausschüsse vorlegen. Anschließend soll, wie bisher, das Parlament über die Einberufung des Ausschusses entscheiden. Dabei enthalten sich die Regierungsfraktionen in der Regel.
Derzeit gibt es fünf Untersuchungsausschüsse, ein Antrag auf einen sechsten liegt zur Klärung beim Landesverfassungsgericht. Alle Untersuchungsausschüsse gehen direkt oder indirekt auf die AfD zurück. Bisher hatte es pro Legislaturperiode in Sachsen-Anhalt höchstens drei dieser Ausschüsse gegeben. Viele Parlamentarier befürchten, dass die AfD das wichtige Kontrollgremium inflationär einsetzt, um das Parlament zu behindern.
Veränderungen sind auch bei der Bürgerbeteiligung geplant. So wollen die Fraktionen die Hürde für ein Volksbegehren senken. Geplant ist, dass künftig sieben Prozent der Wahlberechtigten ausreichen, um ein Begehren in den Landtag zu bringen. Das wären derzeit etwa 132.000 Menschen. Derzeit sind neun Prozent nötig. Aktuell sammelt eine Inititaive zur Forderung nach mehr Lehrern Stimmen für ein Volksbgeheren. Sie muss 170.000 Unterschirften sammeln, damit ein Gesetzentwurf des Bündnisses in den Landtag kommt.
Einfacher werden soll auch die Wahl des Obersten Datenschützers im Landtag. Derzeit ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Abgeordneten nötig. Künftig soll das mit einfacher Mehrheit der Landtagsmitglieder gehen. Zuletzt war ein Kandidat der Grünen dreimal durchgefallen.