Bei Blechschaden Polizei krempelt Unfallaufnahme um
In Sachsen-Anhalt kracht es durchschnittlich 200-mal am Tag. Leichte Zusammenstöße will die Polizei künftig direkt am Tatort abschließen.
Magdeburg l Im nächsten Jahr will das Innenministerium einen Erlass herausgeben, der die Unfallaufnahme der Polizei neu regelt. In den vergangenen 20 Jahren nahmen die Beamten in Sachsen-Anhalt alle Unfälle, vom schweren Zusammenstoß bis zum kleinen Rempler, nach gleichem Prinzip auf. „Das soll anders werden. Wir planen, alle Bagatellunfälle vereinfacht aufzunehmen und vor Ort abzuschließen“, erklärt Landespolizeidirektor Michael Schulze. Zu den Befürchtungen, dass die Polizei gar nicht mehr zu Bagatellschäden kommt, sagt er: „Wenn wir gerufen werden, kommen wir auch.“
Allerdings soll bei den klaren Fällen die Prozedur wesentlich verschlankt werden. Eine solche „vereinfachte Unfallaufnahme“ gibt es unter anderem in Niedersachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Die leichteren Zusammenstöße werden auch dort von der Polizei nur noch vor Ort protokolliert und abschließend bearbeitet.
Bisher werden in Sachsen-Anhalt alle Unfälle vor Ort erst schriftlich festgehalten und später in der Dienststelle im Rechner in einer sechsseitigen elektronischen Unfallanzeige mit Bildmappen und Skizzen umfangreich erfasst. Polizeioberrat Marco Weigelt, Verkehrsreferent im Innenministerium: „Das nimmt und nahm sehr viel Zeit in Anspruch.“
Zudem erhalten die Unfallbeteiligten bislang nur eine Tagebuchnummer, mit der sich die Versicherungen bei Nachfragen an die Polizei wenden konnten. „Wir erhoffen durch die neue verkürzte Form deutlich weniger Nachfragen durch die Versicherer“, sagt Weigelt. Sie erhalten schließlich gleich das Protokoll.
Und so soll das neue Verfahren aussehen: Statt der im Revier gefertigten elektronischen Unfallanzeige wird auf der Straße ein abschließender Unfallbericht gefertigt. Dieser enthält neben den Daten der Beteiligten auch alle nötigen Angaben zum Hergang, Fahrbahnzustand und einer Skizze zur Stellung der Fahrzeuge. Alle Beteiligten werden dazu gleich an Ort und Stelle gehört.
Wie schon jetzt benennen die Polizisten dann auch den für sie ersichtlichen Verursacher. Marco Weigelt: „Der muss in der Regel schon immer mit einem Verwarngeld in Höhe von 35 Euro rechnen, selbst bei einem Parkplatzunfall.“
Der neue Unfallbericht enthält deshalb vier Durchschläge. Der erste ist für die Zentrale Bußgeldstelle wegen der Ordnungswidrigkeitsanzeige, da in Sachsen-Anhalt Verwarngelder grundsätzlich nicht vor Ort kassiert werden. Den zweiten Durchschlagsbogen behält die Polizei. Diese kann auch jederzeit für Nachfragen der Versicherung und im Streitfall für Rechtsanwälte den Unfall anhand von Journalnummern nachvollziehen.
Außerdem können so auch weiterhin im Fall eines Rechtsstreits vorhandene Fotos abgefordert werden. Diese werden in einem dazugehörigen Ordner gespeichert.
Auch für die Unfallbeteiligten sei das neue Verfahren von Vorteil, versichert das Innenministerium. Die Durchschlagsbögen reichten den Versicherungen im Regelfall aus. Der Hergang muss nicht mehr über die Tagebuchnummern in den Polizeirevieren erfragt werden. Um auch künftig den Datenschutz zu gewährleisten, sind die Durchschlagsbögen so ausgelegt, dass für die Beteiligten nur die jeweils entscheidenden Angaben vermerkt sind.
Bei Wildunfällen sei es noch einfacher: Da werde die Wildunfallbescheinigung gleich mitgeliefert.
Landespolizeidirektor Schulze: „Der Erlass dürfte Ende Januar vorliegen. Aber er wird erst nach einem stabilen Testlauf in unserer elektronischen Vorgangsbearbeitung Mitte des Jahres in Kraft treten.“
Die Polizeigewerkschaften haben Zweifel daran, dass Zeit für die Polizisten eingespart wird. Uwe Petermann von der Gewerkschaft der Polizei (GdP): „Der Vorteil ist uns noch nicht ganz klar. Ob sich das in der Sachbearbeitung auswirkt, kann ich noch gar nicht sagen. Wichtig ist, dass es keine Einschränkung gibt.“
Ähnlich sieht es sein Kollege Wolfgang Ladebeck von der Deutschen Polizeigewerkschaft: „Ob dabei Zeit eingespart werden kann, bezweifle ich.“
In Niedersachsen sieht Ladebecks Kollege Thomas Kliewer durchaus eine Zeitersparnis: „Die liegt ganz klar im Ausfüllen des Vordrucks, den jeder Beteiligter erhält. Die Arbeit am Rechner fällt weg.“ Auch sein Kollege Michael Beckmann von der GdP Brandenburg sagt: „Wir haben damit nur gute Erfahrungen gemacht.“
Die Versicherungen regulieren die Schäden bei Bagatellunfällen auch ohne Polizeiprotokoll. Hasso Suliak vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV): „Bei dem überwiegenden Teil aller Blechschäden ist eine polizeiliche Unfallaufnahme gar nicht nötig. Uns reicht die Beantwortung der fünf W-Fragen (wann, wer, wo, wie, warum), eine einfache Skizze und ein Foto mit dem Handy.“
Im Zweifel könne man auch unter der Zentralrufnummer der Autoversicherer unter (0800) 2 50 26 00 nachfragen.