Polizeipräsident Gericht erklärt Abordnung für ungültig
Polizeipräsident Andreas Schomaker ist am Magdeburger Verwaltungsgericht erfolgreich gegen sein Abordnung vorgegangen.
Magdeburg (dpa) l Der Magdeburger Polizeipräsident Andreas Schomaker hat sich vor Gericht erfolgreich gegen seine Abordnung ans Landesverwaltungsamt gewehrt. Das Magdeburger Verwaltungsgericht entschied, dass die Erwägungen des Innenministeriums weder die bestehende noch eine neue Abordnung rechtfertigten, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Schomaker mangels Tatverdachts eingestellt. Er war im August vergangenen Jahres anonym angezeigt worden. Die Anzeige, unter anderem wegen Unterschlagung, soll von Beamten der Behörde gestellt worden sein. Schomaker ist wegen seines Führungsstils intern umstritten. Mit den Ermittlungen hatte das Ministerium die Abordnung an das Landesverwaltungsamt in Halle gerechtfertigt. Schomaker meldete sich nach der Maßnahme krank.
Die Grundlage für die Abordnung sei entfallen, entschied das Verwaltungsgericht. Es sei davon auszugehen, dass die Abwesenheit Schomakers in der Polizeidirektion nicht mehr notwendig sei. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Die Polizeidirektion Magdeburg ist die größte Polizeibehörde im Land. Sie wird seit Schomakers Abordnung von dessen Stellvertreter Tom-Oliver Langhans geführt.