Prozess Magdeburger AfD-Stadtrat vorm Landgericht
Das Landgericht verhandelt in einer Sache zum Magdeburger AfD-Stadtrat Robby Schmidt. Ihm wird ein fingierter Notruf zur Last gelegt.
Magdeburg l Das Amtsgericht Bernburg hat den AfD-Politiker Robby Schmidt wegen Notrufmissbrauchs bereits im März 2019 verurteilt. Konkret: zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 35 Euro, insgesamt also 1400 Euro. Dagegen hat der 25-Jährige Berufung eingelegt. Die Sache wird am 16. Juli 2019 vor der 8. Strafkammer neu verhandelt. Schmidt ist im Mai neu in den Magdeburger Stadtrat gewählt worden.
Der im zur Last gelegte fingierte Notruf steht im Zusammenhang mit einem anderen Fall. Der AfD-Landtagsabgeordnete Matthias Büttner soll im November 2016 die frühere Mitarbeiterin der AfD-Fraktion, Lena K., in einem Hotelzimmer vergewaltigt haben. Die Ex-Mitarbeiterin zeigte Büttner einen Monat später an wegen sexueller Nötigung. Büttner bestreitet den Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt seit Jahren. Ein Behördensprecher sagte, das Verfahren dauere an.
Schmidt gilt als Vertrauter Büttners. Im Januar 2017, also kurz nach der Vergewaltigungsvorwürfen, rief er die Rettungsleitstelle an und behauptete, Lena K. leide an einer „akuten Psychose“. Sie habe eine Scheinwelt aufgebaut und wolle sich womöglich etwas antun. Das belegt die öffentlich gewordene Tonbandaufnahme. Ein Mitarbeiter der Magdeburger Rettungsleitstelle sagte, es werde ein Rettungswagen geschickt. Wenn die Frau nicht die Tür öffne, werde die Feuerwehr diese aufbrechen. Lena K. werde in die Psychiatrie eingewiesen, wenn das der Notarzt so entscheide. Robby Schmidt ist zufrieden: „Okay, super, super.“
Minuten später tauchte damals ein Notarzt auf. Er stellte bei Lena K., die gerade vom Einkauf zurückkehrte, keine Auffälligkeiten fest. Die frühere Mitarbeiterin sieht in dem Anruf den Versuch, sie als psychisch krank darzustellen und damit ihre Glaubwürdigkeit zu erschüttern. Lena K. und der Notarzt sind als Zeugen zur Verhandlung am 16. Juli geladen.
Robby Schmidt ließ mitteilen, dass er sich nicht äußern wolle. Auch in der Vergangenheit hat er sich nicht konkret zum Vorwurf des Notrufmissbrauchs. Er sprach von einer „rufschädigenden Unterstellung“. Im November 2017, konfrontiert mit der Tonbandaufnahme, sagte er der Volksstimme. „Ich kann zu dem Anruf nichts sagen. Das ist schon sehr lange her, ich kann mich gar nicht mehr richtig erinnern.“
Fingierte Notrufe, um Gegner einzuschüchtern, kommen zuweilen vor. Kurz nach dem Magdeburger Vorfall behauptete ein AfD-Mitglied über Notruf unter dem Namen eines Fuldaer Linksaktivisten, er habe gerade seine Frau erschossen. Die Tat löste einen großen Polizeieinsatz aus. Das Amtsgericht Fulda verurteilte den Mann wegen falscher Verdächtigung und Missbrauchs von Notrufen zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten.