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Prozess Sechs Jahre Haft für Mutter-Totschläger

Die Jugendkammer am Landgericht Magdeburg hat einen Halberstädter wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Von Bernd Kaufholz 22.09.2020, 12:31

Magdeburg/Halberstadt l Die Jugendkammer am Landgericht Magdeburg hat einen 19 Jahre alten Halberstädter wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Für das Gericht ist es erwiesen, dass Max-Ludwig S. zwischen dem 20. Und 22. Januar dieses Jahres seine Mutter mit neun Hammerschlägen gegen den Kopf getötet hat. Weil der Angeklagte geglaubt habe, dass seine Mutter noch lebt, habe er sie danach noch gewürgt. Die 43-Jährige war an schwersten Schädel-Hirn-Verletzungen gestorben. Um die eingewickelte Leiche herum habe S. eine Kiste gebaut und diese abgedichtet, damit kein Verwesungsgeruch nach außen dringt. Das Behältnis ließ der zur Tatzeit 18-Jährige im Schlafzimmer stehen, nachdem er auch andere Türen der Wohnung abgedichtet hatte.

Die Vorsitzende Richterin Anne-Marie Seydell schickte ihrer Urteilsbegründung voraus, dass es keine Tat ohne Motiv gebe, im vorliegenden Fall das genaue Tatmotiv jedoch nicht sicher aufgeklärt werden konnte. "Allein, dass der Angeklagte der Täter ist, daran gibt es durch die Beweisaufnahme und sein Geständnis am zweiten Prozesstag keinen Zweifel"
Als Hintergrund für den Totschlag sieht das Gericht "gestörte Beziehungen innerhalb der Familie" und eine "fehlende Streitkultur".

Seydell bezeichnete die Tat als eine "hochemotionale". Der unmittelbare Auslöser für die Schläge mit dem Schlosserhammer könnten ein Streit über den Drogenkonsum des Angeklagten oder Drogenhandel gewesen sein.

Nur durch einen Zufall war die Leiche am 11. März von der Polizei entdeckt worden. S. war mit seinem VW-Golf gegen 3.30 Uhr in eine Autokontrolle geraten und geflüchtet. Nach einer wilden Verfolgungsjagd hatte er in Neindorf (Bördekreis) einen Unfall gebaut. Da im Auto Drogen gefunden wurden, hatten die Beamten die Wohnung des jungen Mannes am frühen Morgen durchsucht, und die stark verweste Tote gefunden.

Der Angeklagte hatte am zweiten Prozesstag die Tat eingeräumt und sie damit begründet, dass er die ewigen Klagen der kränkelnden und depressiven Mutter, mit der er zusammenlebte, nicht mehr ertragen konnte und Ruhe haben wollte. Er habe vor der Tat Drogen genommen und unter Schlafentzug gelitten.

Eine Affekttat hatte der psychiatrische Sachverständige ausgeschlossen. Aber, dass S. In seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war, hielt er für möglich. Das berücksichtigte das Gericht beim Strafmaß.

Seydell betonte, dass "viele Teile der Tat nicht zu rekonstruieren sind. Es liegt uns nur die Aussage des Angeklagten vor."

Auf der Plus-Seite sieht die Kammer unter anderem das Geständnis, das Bedauer sowie die Einsicht des 19-Jährigen und dass die Tat nicht geplant war. Erschwerend sei die "Massivität der Schläge".

Oberstaatsanwalt Hauke Roggenbruck hatte sechs Jahre und neun Monate wegen Totschlags gefordert. Die Nebenklage war von Mord ausgegangen und hatte die Strafhöhe dem Ermessen des Gerichts überlassen. Straverteidiger Olaf Schröder hatte wegen Totschlags auf eine Jugendstrafe unter fünf Jahre plädiert.