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Prozess Tödliche Schläge gegen Markus H.

Nach dem Tod des 30-jährigen Markus H. in Wittenberg beginnt am 28. Februar der Prozess am Magdeburger Landgericht gegen einen jungen Syrer.

Von Matthias Fricke 28.01.2020, 17:12

Magdeburg l Nach dem Tod eines 30-jährigen Mannes aus Wittenberg beginnt am 28. Februar der Prozess gegen einen 17-jährigen Syrer vor der Jugendkammer des Magdeburger Landgerichtes. Der Angeklagte soll am 29. September 2017 dem Opfer im Streit mindestens einen Faustschlag vor einem Einkaufszentrum in Wittenberg versetzt haben, so dass der Mann mit dem Kopf so heftig auf das Pflaster fiel, dass er an den Folgen verstarb. Der Vorwurf lautet Körperverletzung mit Todesfolge. Wie Landgerichtssprecher Christian Löffler der Volksstimme weiter sagte, wird der Prozess aber unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Dies sei im Jugendgerichtsgesetz so geregelt, wenn der Angeklagte sich zur Tatzeit im jugendlichen Alter befand. Ein Gutachten könne ein Alter von 17 Jahren zum Tatzeitpunkt nicht ausschließen.

Die Tat war damals von einer Überwachungskamera gefilmt und später die Bilder auch im Internet veröffentlicht worden. Darauf ist zu sehen, wie der junge Mann mit seiner Begleiterin das Fahrrad vor dem Einkaufszentrum "Arsenal" in Wittenberg abstellt und zunächst Richtung Eingang geht. Beide drehen sich dann um, gehen auf die Syrer zu. Es kommt zu einem Streit, einem Schubsen und mindestens einen kräftigen Schlag gegen den Kopf des Opfers. Markus H. fällt anschließend zu Boden, wobei der Kopf auf das Pflaster schlägt.

Der Fall ist später vor allem in Wittenberg zu einem Politikum geworden. Es gab mehrere Demonstrationen zu denen die AfD aufgerufen hatte. Auch im Landtag spielte die Auseinandersetzung und vor allem die juristische Aufarbeitung mehrfach eine Rolle. Die AfD hatte 2019 sogar den Rücktritt der Justizministerin gefordert.

Erst im Oktober 2018 hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Syrer erhoben. Im folgenden sogenannten Zwischenverfahren mussten noch weitere Ermittlungen erfolgen, sagte Landgerichtssprecher Löffler weiter. So habe auch das Alter bestimmt werden müssen. Dieses ist entscheidend für den weiteren Verfahrensverlauf. Da bei Jugendlichen nicht das Tatort- sondern das Wohnortprinzip gilt, und der Angeklagte von Wittenberg in den Landgerichtsbezirk Magdeburg gezogen ist, wird dort der Prozess eröffnet. Außerdem bestand kein Haftgrund, was dazu führt, dass Haftsachen zunächst bevorzugt vom Gericht berabeitet werden musste.