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Prozessbeginn 14-Jährige auf Herbstmesse missbraucht?

Nach einem Sexualdelikt auf der Magdeburger Herbstmesse hat der Prozess gegen den Angeklagten begonnen.

Von Bernd Kaufholz 15.06.2020, 12:13

Magdeburg l Seit Montag steht ein 20 Jahre alter Mann aus Afghanistan wegen sexueller Handlungen an einer Jugendlichen in Magdeburg vor Gericht. Auf Antrag von Rechtsanwalt Ulrich Koehler bis zur Urteilsverkündung unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Zahid S. wird vorgeworfen, am 13. Oktober 2018 auf dem Gelände der Herbstmesse in Magdeburg an einer damals 14-Jährigen sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. An der Tat sollen noch zwei weitere unbekannte Männer beteiligt gewesen sein.

Die Jugendliche, die unter erheblichen Einfluss von Alkohol (vier Stunden nach der Tat 1,52 Promille) stand, war im Krankenhaus behandelt worden. Die 14-Jährige hatte sich nach der Tat vor Ort an eine Zeugin gewandt. Diese hatte die Polizei alarmiert. Die Polizei war mit einem Großaufgebot angerückt und hatte auch einen Spürhund eingesetzt. Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen konnte der Angeklagte als möglicher Täter ermittelt werden.

Staatsanwalt Uwe Hornburg schilderte am Montag in seiner Anklage den Tatverlauf. So sollen der damals 18-Jährige und zwei Unbekannte auf der Hetbstmesse (Kleiner Stadtmarsch) auf die betrunkene Jasmin aufmerksam geworden sein. Das Trio habe der Jugendlichen angeboten, sie zu "beschützen". Sie seien mit der 14-Jährigen auf den dunklen Parkplatz neben den Fahrgeschäften gegangen. Dort habe einer der Unbekannten der am Boden liegenden Leggins und Slip heruntergezogen und versucht, sie zu vergewaltigen. Der zweite Unbekannte haben ihn jedoch zur Seite geschubst. Jasmin habe sich die Leggins hochgezogen. Daraufhin hab der Angeklagte die Hose erneut heruntergezogen, um sich an ihr zu vergehen. Weil sich die Jugendliche wehrte und S. Angst vor Entdeckung hatte, habe der Angeklagte von ihr abgelassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte darin eine versuchte Vergewaltigung gesehen. Allerdings war die Beweislage für die Jugendkammer nicht ausreichend, so dass die Anklage auf "sexuelle Handlungen" reduziert werden musste, was im Falle eines Schuldspruchs einen erheblichen Unterschied im Strafmass bedeutet. Auf die Frage des Gerichts, ob sich der Angeklagte äußern möchte, antwortete  S. über den Paschtu-Dolmetscher, dass er  das tun will. Sein Rechtsanwalt ging jedoch dazwischen und sagte dass sein Mandant vorerst schweigen wird. Nach einer kurzen Prozess-Unterbrechung und einem Gespräch zwischen Koehler und S. Setzte sich der Anwalt durch. Der Angeklagte schwieg wie schon im Ermittlungsverfahren.

Auf Antrag von Rechtsanwalt Koehler wurde nach der Verlesung der Anklageschrift die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Vorsitzende Richterin Anne-Marie Seydell begründete das unter anderem damit, dass möglicherweise im Prozess Details aus dem Sexualkeben des Angeklagten zur Sprache kommen könnten. Da im Jugendgerichtsgesetz der Erziehungsgedanke und der Schutz des Angeklagten dem öffentlichen Interesse übergeordnet sei, habe die Kammer den Ausschluss beschlossen.