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"Nichtbeachtung abgaberechtlicher Pflichten" Steuern hinterzogen? Rechtsextremist Sven Liebich aus Halle wurde Gewerbebetrieb untersagt

Hat Sven Liebich aus Halle Steuern hinterzogen? Der Rechtsextremist betreibt einen Versandhandel, dessen Gewerbebetrieb ihm untersagt wurde. Das geht aus einer Kleinen Anfrage aus dem Landtag Sachsen-Anhalt hervor.

Aktualisiert: 19.12.2023, 10:29
Dem Rechtsextremisten Sven Liebich aus Halle wurde Gewerbetätigkeit untersagt.
Dem Rechtsextremisten Sven Liebich aus Halle wurde Gewerbetätigkeit untersagt. Foto: dpa/Heiko Rebsch

Halle (Saale)/DUR - Dem Rechtsextremisten Sven Liebich aus Halle wurde die Gewerbetätigkeit sowie die Ausübung der Tätigkeit als Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden untersagt. Das geht aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage im Landtag von Sachsen-Anhalt durch die Abgeordnete Henriette Quade (Die Linke) hervor, die Wirtschaftsminister Sven Schulze übernahm.

Sven Liebich darf kein Gewerbe mehr führen

Wie aus dem Protokoll der Kleinen Anfrage hervorgeht, wurde der Gewerbeuntersagungsbescheid der Stadt Halle bereits am 13. Februar 2023 erstellt und zwei Tage später an Liebichs Anwalt zugestellt. Des Weiteren wurde damals schon die Untersagung und die Einstellung des Gewerbebetriebs als sofort angeordnet. Dies ergibt sich aus der Unzuverlässigkeit des Rechtsextremisten aufgrund seiner zahlreichen Verurteilungen - unter anderem wegen Volksverhetzung - sowie der "Nichtbeachtung abgaberechtlicher Pflichten".

Demzufolge hat Sven Liebich als Vertretungsberechtigter der Firma "I & h shirtzshop GmbH" Halle Steuerrückstände und sogar Steuern hinterzogen.