Mindestlohn von 8,50 Euro für Friseure
Würzburg (dpa) l In der Friseurbranche wird es ab August 2015 einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn von 8,50 Euro geben. Darauf haben sich die Landesverbände und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi gestern in Würzburg schon bei der ersten Verhandlungsrunde geeinigt. "Ich bin trotz der wirtschaftlichen Probleme, die dadurch in manchen Bereichen eintreten werden, sicher, dass wir so das Friseurhandwerk entwickeln und so auch bessere Mitarbeiter bekommen können", sagte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks, Rainer Röhr. Das sei Sinn der Sache gewesen. "Insofern bewerte ich das Ergebnis - so schmerzvoll es ist - als gut."
Dem Tarifvertrag wollen auch mehrere Friseurketten beitreten. Bis Ende Juni soll der Vertrag von allen Seiten unterschrieben sein.
Der flächendeckende Mindestlohn werde von August 2013 an in drei Stufen eingeführt. Der Osten startet mit 6,50 Euro Stundenlohn, der Westen mit 7,50 Euro. Der Tarifvertrag allein sorgt jedoch noch nicht für einen einheitlichen Mindestlohn für alle Friseure: In seiner jetzigen Form gilt er zunächst nur für Mitarbeiter von Innungsbetrieben, die auch Gewerkschaftsmitglied sind.