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Robenpflicht trotz Hitze: Richter hat das letzte Wort

06.08.2018, 04:51

Magdeburg (dpa/sa) - Ungeachtet tropischer Temperaturen herrscht im Gericht in Sachsen-Anhalt in der Regel Robenpflicht. Richter, Anwälte und Protokollführer müssen die Amtstracht über ihrer Kleidung tragen. Auch für Rechtsanwälte ist dies - außer bei Zivilsachen vor dem Amtsgericht - Pflicht, wie ein Sprecher des Justizministeriums in Magdeburg erklärte. Staatsanwälte ohne Robe gelten als Tabu. Letztlich entscheide jedoch der zuständige Richter, was in seinem Gerichtssaal passiere. Schöffen tragen als ehrenamtliche Richter keine Robe.

Berufsordnung (BORA) für Rechtsanwälte mit Regelungen im Paragraph 20 zu Amtstracht

Anordnung über die Amtstracht der Justiz in Sachsen-Anhalt