Rundfunkgebühr Kulturminister zufrieden mit Rundfunk-Urteil
Sachsen-Anhalts Kulturminister Rainer Robra begrüßt das Rundfunk-Urteil aus Karlsruhe, insbesondere die Entlastung für Datschenbesitzer.
Karlsruhe/Magdeburg (dpa/sh) l Sachsen-Anhalts Kulturminister Rainer Robra (CDU) zeigte sich zufrieden mit dem Karlruher Urteil: „Damit steht nunmehr die Verfassungsmäßigkeit der wichtigsten Finanzierungsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks endgültig fest.“ Die Abschaffung der doppelten Gebühr für Beitragszahler mit einer Zweitwohung begrüßte Robra ausdrücklich: „Die Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen stellte sich aus unserer Sicht schon immer als Problem dar, z. B. hinsichtlich der in Sachsen-Anhalt beliebten Datschen. Denn hier gab es immer die Frage, ob eine Datsche als beitragspflichtige Wohnung gelten kann.“
Betroffene können ab sofort einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. Der Gesetzgeber muss bis spätestens Mitte 2020 nachbessern (Az. 1 BvR 1675/16 u. a.).
Die Sender konnten zu den damit für sie verbundenen Einbußen zunächst keine Angaben machen. Zur Einordnung eine Beispielzahl: Allein in Magdeburg gibt es laut Stadtverwaltung 4112 gemeldete Nebenwohnsitze. Darunter können auch Personen fallen, die mehrere Wohnsitze in Magdeburg unterhalten. Bei einer Gebühr von 17,50 pro Monat für Privatleute würden die Öffentlich-Rechtlichen in Magdeburg knapp 72 .000 Euro pro Monat verlieren. Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag je Wohnung erhoben – unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben und ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio gibt.
Unter den Klägern war auch der Autoverleiher Sixt, den jeder Mietwagen einen Drittel-Beitrag kostet. Abhängig von der Zahl der Mitarbeiter muss die Firma zusätzlich für jeden Standort Beiträge entrichten. Das halten die Richter für verfassungsgerecht: Unternehmen hätten aus den Rundfunkangeboten einen wirtschaftlichen Nutzen, denn sie könnten damit Mitarbeiter wie Kunden informieren und unterhalten. Bei Mietwagen sei das Radio auch ein Preisfaktor. Davon profitiere Sixt.
Entscheidend sei das Angebot eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof in Karlsruhe. „Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs.“ Das rechtfertige eine zusätzliche finanzielle Belastung. Ob der Einzelne die Angebote nicht nutzen will, spielt demnach keine Rolle.
ARD-Vorsitzender Ulrich Wilhelm begrüßte das Urteil: „Die gesamte Konstruktion ist bestätigt worden, hat gehalten“, sagte er in Karlsruhe. Der Beitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen.