Sachsen-Anhalt Islamist kostet Steuerzahler Millionen
Landespolizisten überwachen seit drei Jahren einen IS-Gefährder in Anhalt-Bitterfeld auf Schritt und Tritt. Ein Ende ist nicht in Sicht.
Magdeburg l Den Bewohnern eines 2000-Seelen-Dorfes in Anhalt-Bitterfeld bietet sich fast täglich ein skurriles Bild. Wenn der 19-jährige Syrer Ayman N. im Ort einkaufen will, folgen ihm in Zivil vier Polizisten mit zwei Fahrzeugen in wenigen Metern Abstand. Weiter, als bis zum Supermarkt, darf er seine Unterkunft ohnehin nicht verlassen. Das kontrolliert auch eine elektronische Fußfessel an seinem Bein.
Seit 2017 geht das so. Nach Volksstimme-Informationen sollen bereits 95.000 Mann-Stunden für die Bewachung angefallen sein. Bei einem Stundensatz von 52 Euro pro Beamtem macht das knapp fünf Millionen Euro aus. Fahrzeugkosten oder andere Sachmittel noch nicht mit einberechnet. Vier Mann sollen aktuell pro Schicht für die Überwachung eingesetzt sein, pro Tag also zwölf Beamte. Sie reisen meist von Magdeburg an. Grund des Aufwandes: Der junge Mann ist als islamistischer Gefährder eingestuft und wartet auf die Fortführung seines Prozesses vor dem Berliner Kammergericht.
Im August 2017 hatte zunächst das Landgericht Halle den Prozess wegen der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ eröffnet. Der IS-Sympathisant, der als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling im Herbst 2015 eingereist war, wohnte bis Januar 2017 im Osternienburger Land und nahm im Internet Kontakt mit Gleichgesinnten auf. Laut Anklage habe er sich eine Bauanleitung zur Herstellung eines Sturmgewehres AK 47 (Kalaschnikow) zusenden lassen und soll in einem Chat erfragt haben, wo man Waffen erhält und wie man einen Sprengstoffgürtel herstellen könne. Gegenüber einem verdeckt arbeitenden Verfassungsschützer behauptete der Syrer auch, dass er „etwas Größeres“ plane. Von einem Anschlag in Berlin war die Rede.
Das Landgericht erklärte sich nach dem dritten nichtöffentlichen Verhandlungstag im September 2017 für nicht mehr zuständig und verwies den Fall an das Kammergericht Berlin. Der Grund: Es gab neue Vorwürfe hinsichtlich der Mitgliedschaft einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Doch auch das Kammergericht Berlin setzte nach dem vierten Verhandlungstag im Dezember das Verfahren vorübergehend aus. Gerichtssprecherin Lisa Jani: „Weil noch Nachermittlungen erforderlich waren.“ Zuständig sei jetzt im Übrigen die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg. Deren Sprecher Klaus Tewes bestätigt: „Wann die Ermittlungen abgeschlossen werden können, ist noch offen.“ Die „Überwachung“ sei eine reine polizeiliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr.
Das Innenministerium will sich zum Fall nicht äußern. Die Polizeigewerkschaften zeigen sich angesichts des Dauereinsatzes verärgert. Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Uwe Bachmann, spricht von einer „äußerst misslichen Sache“. Sein Kollege vom Bund Deutscher Kriminalbeamter, Peter Meißner: „Wir können ihn ja nicht ewig bewachen.“