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Schwarzbuch der Steuerzahler Verschwendung in Sachsen-Anhalt: Landtags-Abgeordnete erhöhen Ansprüche um bis zu 100 Prozent

Der Bund der Steuerzahler hat in seinem Schwarzbuch 2023/2024 fünf Steuerverschwendungen in Sachsen-Anhalt ausgemacht. Dazu kommt ein weiterer Fall. Diese kosten den Steuerzahler Millionen. Platz 4: Landtagsabgeordnete jetzt mit deutlich mehr Geld in der Tasche.

Von DUR/eb Aktualisiert: 10.04.2024, 14:59
Steuergeldverschwendung in Sachsen-Anhalt: Es geht um Millionen Euro. Platz 4: die Erhöhung der Ansprüche im Landtag.
Steuergeldverschwendung in Sachsen-Anhalt: Es geht um Millionen Euro. Platz 4: die Erhöhung der Ansprüche im Landtag. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Ronny Hartmann

Magdeburg. - Man gönnt sich ja sonst nichts: Mit einem 2023 beschlossenen Gesetz ist nochmal an den finanziellen Stellschrauben der Landtagspolitiker in Sachsen-Anhalt gedreht worden.

Zum einen wurden die Altersversorgungsansprüche erhöht. Das betrifft laut Bund der Steuerzahler derzeit insgesamt 15 der 97 Abgeordneten, darunter den Landtagspräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden mit zusätzlich 100 Prozent Diätenaufstockung. Die zwei Vizepräsidenten des Landtags erhielten 50 Prozent und die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen jeweils 60 Prozent mehr.

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Landtag Sachsen-Anhalt: Teils 100 Prozent höhere Ansprüche

"Unfassbar ist diese Regelung auch deshalb, weil Abgeordnete im Landtag bei den gegenwärtigen Diäten auch schon ohne diese Aufstockung in zehn Jahren Ansprüche auf Altersentschädigung in Höhe von circa 2.300 Euro erwerben. Ein sehr gut verdienender Angestellter mit vergleichbarem Monatseinkommen erhält dafür circa zwei Entgeltpunkte Rentenanspruch, das sind in zehn Jahren gerade einmal circa 750 Euro monatliche Rente", heißt es vom Bund der Steuerzahler.

Zum anderen wurde 2023 die Fahrtkostenerstattung für die Abgeordneten von 30 auf 38 Cent je Kilometer angehoben.

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Politiker im Landtag Sachsen-Anhalt: Mehr Geld pro Kilometer

Auch gibt es weitere Unklarheiten bei den zusätzlichen Entschädigungen in Zusammenhang mit "Zahlungen für besondere parlamentarische Funktionen aus Mitteln der Fraktionen“. Diese seien eigentlich laut dem Gesetz zur Parlamentsreform unzulässig.

"Die Rechnungslegung der Fraktionen für 2021 weist allerdings trotzdem Zahlungen in Höhe von fast 100.000 Euro aus, davon allein für die CDU-Fraktion in Höhe von rund 66.000 Euro. (...) Die dazu vom Steuerzahlerbund im Hinblick auf mögliche Steuergeldverschwendung gestellten Fragen hat die CDU-Fraktion über mehrere Monate hinweg nicht beantwortet", heißt es.

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Allein für Funktionszulagen von rund 100.000 Euro und die Erhöhung der Fahrtkostenerstattung von rund 31.500 Euro für 2023 könnte man laut Steuerzahlerbund die durchschnittliche Jahresrente von acht Rentnern in Deutschland bezahlen.

Einzelne Fraktionen und Abgeordnete sehen diese Neuregelung ähnlich kritisch, so der Bund der Steuerzahler. So bewertete die Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Erhöhung als "falsch und unanständig". Die Fraktion DIE LINKE konnte sich nicht erklären, "warum die Koalitionsfraktionen eine solche Begründung gewählt haben".