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Schwarzbuch der Steuerzahler Verschwendung in Sachsen-Anhalt: Anwälte kosten mehr als 20 Millionen - Bürger verlieren immer

Der Bund der Steuerzahler hat in seinem Schwarzbuch 2023/2024 fünf Steuerverschwendungen in Sachsen-Anhalt ausgemacht. Dazu kommt ein weiterer Fall. Diese kosten den Steuerzahler Millionen. Platz 1: Prozesskosten. Egal wie es ausgeht, der Steuerzahler muss blechen.

Von DUR/eb Aktualisiert: 10.04.2024, 14:36
Steuergeldverschwendung in Sachsen-Anhalt: Es geht um Millionen Euro. Platz 1: Prozesskosten durch umstrittene Kreisumlage.
Steuergeldverschwendung in Sachsen-Anhalt: Es geht um Millionen Euro. Platz 1: Prozesskosten durch umstrittene Kreisumlage. Symbolfoto: IMAGO / agrarmotive

Magdeburg/Halle (Saale). - Landkreise finanzieren verschiedene Dinge. So wird beispielsweise die Jugend- und Sozialhilfe verantwortet. Die Einnahmen der Landkreise werden unter anderem vom Land Sachsen-Anhalt und durch die umstrittene Kreisumlage generiert. So weit, so langweilig. Spannender wird es, wenn Millionen Euro für Prozesse untereinander ausgegeben werden - zulasten der Steuerzahler.

Die Kreisumlage müssen Kommunen, also Städte und Gemeinden, an die jeweiligen Landkreise zahlen. Diese liegt in einigen Fällen mittlerweile bei deutlich über 40 Prozent. Eine große Belastung für die Kommunen.

Allein acht Millionen Euro Anwaltskosten in Mansfeld-Südharz

Dagegen wird geklagt. Oft sind die Städte und Gemeinden notorisch klamm, viele Investitionen können aufgrund von Geldmangel nicht getätigt werden. Geld fehlt, weil ein großer Betrag an die Landkreise abgetreten werden muss. Die jährliche Festsetzung der Kreisumlage ist dann oft Bestandteil von Klagen und Prozessen.

Der Streitwert im Landkreis Mansfeld-Südharz betrug laut Bund der Steuerzahler beispielsweise rund 116 Millionen Euro, im Salzlandkreis sind es für die insgesamt 67 Verfahren rund 75 Millionen Euro. Eine überschlägige Schätzung des Landkreises Mansfeld-Südharz geht dabei von rund acht Millionen Euro Anwalts- und Gerichtskosten für den Fall aus, würden alle Klagen über alle Instanzen hinweg ausgefochten.

Steuerzahler in Sachsen-Anhalt zahlt in jedem Fall

"Egal wer gewinnt, ob Kommune oder Landkreis: In jedem Fall verliert der Steuerzahler Millionenbeträge", so der Bund der Steuerzahler.

Im Fall des Salzlandkreises habe das Oberverwaltungsgericht Magdeburg im November 2022 die Klage von 14 Kommunen gegen die Kreisumlagefestsetzung von 2018 abgewiesen, da diese verfahrensfehlerfrei erfolgt sei. Dadurch müssen jetzt die betroffenen Gemeinden, wie unter anderem die Stadt Hecklingen, die entsprechenden Gerichts- und Anwaltskosten tragen.

Hinzu kommen weitere Kosten für den zusätzlichen Zeitaufwand der Mitarbeiter – insbesondere in den Bereichen Recht und Finanzen. Der Salzlandkreis schätzt für alle Verfahren allein für den Fachdienst Rechtsangelegenheiten einen zusätzlichen Zeitaufwand von 1.300 Arbeitsstunden.

Lesen Sie auch: Salzlandkreis verliert gegen Hecklingen, will aber nicht auf Geld verzichten

Prozesskosten in Sachsen-Anhalt: Der Bund der Steuerzahler mit Forderungen

Aus Steuerzahlersicht sollten laut Steuerzahlerbund die Millionenbeträge, die für Rechtsstreitigkeiten innerhalb der kommunalen Familie aufgewendet werden, für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben genutzt werden. Zudem sei ein neues sogenanntes Finanzausgleichsgesetz ab 2024 nötig.

Alternative im Fall der hohen Prozesskosten in Sachsen-Anhalt

Für die Ausgaben in Höhe von mindestens rund 20 Millionen Euro für Gerichte, Anwälte sowie Personal- und Verwaltungsaufwand könnten mindestens fünf Zweifelder-Sporthallen neu gebaut werden, heißt es.

Kritik des Steuerzahlerbundes zur Kreisumlage in Sachsen-Anhalt

Die Klagen seien zwar generell nachvollziehbar, aber grundsätzlich nicht geeignet, um die Probleme zu lösen. Dabei werde für Rechtsstreitigkeiten unnötig Steuergeld in Millionenhöhe verschleudert. Nur durch eine ausreichende Finanzierung der Gemeinden und Landkreise könne das Land die Situation entschärfen und die Anzahl der Klageverfahren minimieren. Ein besseres Gesetz müsse her.