Silvester So wird das Böllerverbot geregelt
In den Bundesländern und auch in Städten und Landkreisen wird unterschiedlich mit dem Böllerverbot umgegangen.
Magdeburg l Wer auf dem eigenen Grundstück, im Garten auf dem Balkon, oder der Terrasse das neue Jahr mit Knall und Rauch begehen möchte, muss nicht mit einem Bußgeld rechnen, so Rechtsexperten. Teuer kann es allerdings werden, wenn sich größere Gruppen auf Plätzen, öffentlichen Grünflächen, Parks, Brücken oder Straßen versammeln, um dort zu böllern.
In unserem Bundesland wird vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten. Hintergrund ist das Gefahrenpotenzial einer zusätzlichen Belastung des Gesundheitssystems. Auf öffentlichen Plätzen können Verwaltungen einzelne Verbote aussprechen.
So verfährt auch der Landkreis Stendal, der das Abbrennen von Pyrotechnik am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 per Verordnung regelt und dabei konkrete Verbotszonen benennt.
Um Ansammlungen von Menschen entgegen zu wirken, ist in Stendal neben dem Marktplatz und dem Winckelmann-Platz das Böllern auch auf dem Mönchkirchhof, Sperlingsberg, August-Bebel-Park, dem Schützenplatz sowie der Freifläche zwischen Altmark-Forum und den Häusern an der Adolph-Menzel-Straße („Plaza“) verboten.
In Osterburg betrifft das Verbot den August-Hilliges -Platz, in Havelberg die Altstadtinsel sowie das Domgebiet (Domplatz, Probsteiplatz).In Tangerhütte darf nicht auf dem Europaplatz/Bismarckstraße und auf dem Bahnhofsparkplatz/Bahnhof geböllert werden. In Seehausen ist das Zünden von Pyrotechnik auf dem Marktplatz untersagt, in der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck betrifft das Verbot Parkplatz/Bahnhofsvorplatz Goldbeck sowie Parkplatz/Vorplatz Zuckerhalle.
Die Rechtsverordnung im Landkreis Börde bestimmt die konkreten Verbote: Haldensleben (Marktplatz, Mesche, Lindenplatz in Althaldensleben), Irxleben (Parkplatz B1/Kreuzberg), Groß Santersleben (Bushaltestelle, Hauptstraße Bereich Wohnpark), Hermsdorf (Wohnpark „Alte Mühle“, Bockwindmühlenplatz/Gutenberger Straße), Niederndodeleben (Wohngebiete „Am Stadtberg“, „Bördeblick“/Cönterstieg am südlichen Ortsrand), Hohenwarsleben (Wohngebiet Dahlienstraße/Lilienstraße/Sonnenblumenhöhe). In Barleben herrscht Böllerverbot auf dem Festplatz am Anger, Parkplatz Edeka/Aldi Breiteweg, Breiteweg (Mittelabschnitt), zwischen den Kreisverkehren, am Einkaufszentrum Abendorfer Straße 19 (Parkplatz), in Ebendorf auf dem Parkplatz NP und Bürgerhaus, Am Thieplatz 1, Barleber Straße Steinbruch/Sportplatz, in Meitzendorf auf dem Bahnhofsvorplatz Ladestraße, Festplatz Unter den Weiden 3 (an der ehemaligen Feuerwehr), in Flechtingen auf dem Linden- und Kurhausplatz sowie auf den Marktplätze in Calvörde und Erxleben, in Oebisfelde auf dem Marktplatz, in Weferlingen auf dem Gutshof, in Gröningen auf dem Platz der Kultur, Kreisverkehr, in Wolmirstedt auf der Schlossdomäne und dem Zentralen Platz.
Begründet werden die Verbote damit, dass „üblicherweise im öffentlichen Raum Personen und Personengruppen zusammenkommen, um traditionell Pyrotechnik abzubrennen“. Von dieser Ansammlung gehe ein „erheblich Infektionsgefahr“ aus. Die Nachverfolgbarkeit sei aufgrund der „nichtbekannten Personengruppen nicht nachverfolgbar“.
Magdeburgs Oberbürgermeister Lutz Trümper (SPD) appelliert an die Einwohner der Landeshauptstadt, in diesem Jahr „auf das Abbrennen von Feuerwerk gänzlich zu verzichten. Das Gefahrenpotenzial ist einfach zu groß. Unfälle mit verletzten Personen wären eine zusätzliche Belastung für die Krankenhäuser.“ Er verweist auf zwei Paragraphen der 9. Coronaverordnung (2,Abs. 10 und 4, Abs 2). Darin werden „Versammlungen“ zwischen 31. Dezember 2020, 20 Uhr und 1. Januar 2021, 8 Uhr verboten. Und „Zum Jahreswechsel sind öffentlich veranstaltete Feuerwerke untersagt.“ Wer noch Feuerwerk vom Vorjahr zu Haus hat, darf es im privaten Rahmen jedoch abbrennen, ohne Strafe zu befürchten. Verbotszonen, über die durch das Sprengstoffgesetz hinaus festgelegten, gibt es in Magdeburg nicht.
Die „Allgemeinverfügung zum Schutze der Bevölkerung“ des Altmarkkreises Salzwedel verweist darauf, dass am 31. Dezember und 1. Januar das „Anzünden von Feuerwerken auf allen öffentlichen und offen zugänglichen Straßen, Wegen und Grünanlagen untersagt“ ist. Landrat Michael Ziche (CDU) betont, dass die neuen Regeln keine Schikane seien, sondern die derzeitige gefährliche Infektionswelle eindämmen sollen.
Elke Borchers vom Büro des Bürgermeisters in Zerbst teilt mit, dass es in der Einheitsgemeinde Zerbst „kein Böllerverbot gibt. Auch seitens des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wurde kein Verbot verfügt, was das Abbrennen von Pyrotechnik betrifft.“
Der Landkreis Harz hat laut Pressesprecher Manuel Slawig mit Blick auf die Corona-Pandemie kein zusätzliches Verbot ausgesprochen, was Böller und Raketen betrifft. Allerdings gilt wie zu jedem Jahreswechsel: „Gemäß der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz darf Feuerwerk nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, Fachwerkhäusern, Scheunen und in Bereichen mit großen Menschenansammlungen (was ja aufgrund von Corona ja sowieso nicht der Fall sein dürfte) abgebrannt werden.“
Für die Altstadt von Wernigerode bedeute das, so Pressesprecherin Petra Bothe: „Absolutes Pyrotechnikverbot, da die Fachwerkgebäude mindestens 100 Meter vom Feuerwerk entfernt sein müssen.“
Ebenso verfährt Halberstadt, teilt der stellvertretende Oberbürgermeister Timo Günther mit.
Claudia Hopf-Koßmann vom Jerichower Land teilte mit, dass es für den Landkreis „keine Allgemeinverfügung“ gibt, die ein spezielles Böller- und Raketenverbot aufgrund der Pandemie-Lage zum Inhalt hat. Sie verweist aber ebenfalls auf die Neunte Eindämmungsverordnung des Landes. „Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird generell abgeraten.“
Der Salzlandkreis sieht keinen Grund dafür, ein Böllerverbot auszusprechen, so Marianne Bothe von der kreislichen Pressestelle. Man habe anders als in Großstädten keine großen zentralen Plätze und Treffpunkte, wo erfahrungsgemäß geböllert werde. Deshalb seien aus Sicht des Landkreises Zusatzverbote nicht nötig.