Sparkassen Zinsrechnung zeigen
Es ist unverständlich, dass weder die Verbraucherzentrale noch Sparkassen-Kunden nachvollziehen können, wie Sparzinsen berechnet werden.
Sparkassen müssen offenlegen, wie sie die variablen Zinsen für Sparer berechnen. Es kann nicht sein, dass weder die Verbraucherzentrale noch Kunden nachvollziehen können, wie gerechnet wird. Auch bei Sparverträgen mit variablen Zinsen gibt es für Banken klare Regeln. Das hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen bekräftigt. Die Bank muss einen zum Sparvertrag passenden Referenzzins angeben.
Was sie nicht darf: Den steigenden Referenzzins zeitverzögert an die Kunden weitergeben und den fallenden Referenzzins pünktlich. Zudem sollte sie die Zinsen im richtigen Verhältnis anpassen. Sinkt der Referenzzins beispielsweise von acht auf vier Prozent, hat er sich halbiert. Die Bank kann den Zins für die Sparkunden dann nicht ebenfalls um vier Prozent senken, also etwa von sechs auf zwei Prozent. Sie muss ihn auf drei Prozent halbieren. Dass sich die Sparkassen an die Vorgaben des BGH halten, können sie ihren Sparern einfach zeigen: Indem sie Zinsberechnungen transparent machen.