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Sparverträge Kunden fordern Geld von Sparkasse

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sieht Verzinsung bei Sparverträgen von Sparkassenkunden falsch berechnet - zum Nachteil der Sparer.

23.09.2019, 23:01

Magdeburg l Sparer haben nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt jahrelang zu wenig Zinsen ausgezahlt bekommen. Betroffen sind Sparkassenkunden mit Prämiensparverträgen, in denen eine variable Verzinsung festgeschrieben ist. Die Verbraucherschützer haben die Zinsen bei mehreren Hundert Kunden nachgerechnet. Der ermittelte finanzielle Nachteil für Sparer bewegt sich zwischen 71 und 20.200 Euro.

„Wir können nicht sagen, wie die Sparkassen die Zinsen berechnet haben“, sagt Yvonne Röhling, Referentin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Das hätten die Sparkassen nicht offengelegt. Maßgeblich für die Berechnung sind allerdings die Referenzzinsen der Bundesbank. Die Anpassung der variablen Sparzinsen an diese Referenzzinsen sei in den nachgerechneten Fällen jahrelang zum Nachteil der Sparer erfolgt, sagt Röhling.

Betroffen sind auch Sparer in anderen Bundesländern. Auch in Sachsen und Baden-Württemberg rechnen Verbraucherzentralen bei Verträgen mit variabler Verzinsung nach. Neben Sparkassenkunden sind Kunden von Volksbanken ebenfalls betroffen. Röhling betont, auch in Sachsen-Anhalt sei nicht auszuschließen, dass Sparern bei anderen Banken ebenso nachteilig variable Zinsen berechnet werden.

Ein Beispiel aus der Altmark: Jürgen und Christa Burek aus Salzwedel haben im Jahr 1995 einen Prämiensparvertrag bei ihrer Sparkasse abgeschlossen. In den ersten Jahren haben sie 100 D-Mark im Monat eingezahlt, später etwa den halben Euro-Betrag. Die Verzinsung ist variabel. Der Vertrag sieht außerdem vor, dass die Bureks Prämien bekommen, je mehr sie einzahlen. Im 15. Vertragsjahr erreichen sie die höchste Prämienstufe. Sie bekommen seitdem von den etwa 600 Euro, die sie jährlich einzahlen, rund 300 Euro zurück. In Zeiten der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank ist das kein guter Deal für die Bank.

Nun haben die Bureks die Kündigung ihres Prämiensparvertrages von der Sparkasse Altmark West erhalten. Der Bundesgerichtshof hatte im Mai 2019 entschieden, dass eine Kündigung von Prämiensparverträgen rechtens ist, wenn die höchste Prämienstufe erreicht ist. Ein Kunde der Sparkasse Stendal hatte zuvor dagegen geklagt.

Gekündigte Prämiensparverträge mehrerer Sparkassen im Land Sachsen-Anhalt hätten die Verbraucherzentrale überhaupt erst veranlasst, die Verzinsung nachzurechnen, berichtet Röhling. Im Jahr 2017 hätten sie damit begonnen. Auch die Bureks haben nachrechnen lassen. Genau 3139,77 Euro an Zinsnachzahlung haben sie daraufhin bei der Sparkasse Altmark West eingefordert. Vergeblich. Von der Sparkasse heißt es dazu in einem Schreiben an die Eheleute, es sei „berechtigter Weise ein Mischzins aus langfristigen und weniger langfristigen Elementen als Referenzzins zugrunde gelegt“ worden. Einen Rechtsanspruch auf eine Nachforderung sieht die Sparkasse nicht.

Das betont die Sparkasse Altmark West auch gegenüber der Volksstimme: „Sowohl bei den Kündigungen, als auch bei den Zinsanpassungen beachten wir die geltende Rechtsprechung“, heißt es in einer schriftlichen Mitteilung der Bank. Fragen zur Zinsberechnung sowie zur Zahl bestehender Prämiensparverträge lässt das Institut unbeantwortet.

Ob die Verbraucherzentrale eine Musterfeststellungsklage gegen eine der 13 Sparkassen in Sachsen-Anhalt einreicht, ist nicht entschieden. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat sich kürzlich dazu entschieden – gegen die Sparkasse Leipzig. „Wir werden das beobachten“, sagt Röhling. Darüber hinaus betont die Verbraucherschützerin, dass auch Darlehen, wie etwa Dispokredite, variabel verzinst seien. Finanzexperten wollen auch hier bei verschiedenen Banken in Deutschland fehlerhafte Zinsberechnungen festgestellt haben.

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