Staatsanwaltschaft Jugendstrafen im Köthen-Prozess gefordert
Im Prozess um den Tod eines 22-jährigen Kötheners plädiert die Staatsanwaltschaft für Jugendstrafen für die afghanischen Angeklagten.
Dessau-Roßlau (dpa) l Im Prozess um den Tod eines 22-jährigen Mannes aus Köthen ist die Staatsanwaltschaft vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge abgerückt. Oberstaatsanwalt Hermann-Josef Gerhards forderte am Dienstag am Landgericht Dessau-Roßlau eine Verurteilung der beiden jungen afghanischen Angeklagten zu Jugendstrafen wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung. Er halte für den inzwischen 19 Jahre alten Angeklagten eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten für angemessen. Für den 17-Jährigen forderte er ein Jahr und fünf Monate. Der Ältere solle wegen seiner Alkoholabhängigkeit im Maßregelvollzug untergebracht werden.
Es sei davon auszugehen, dass einer der Angeklagten den 22-Jährigen geschlagen und der andere den am Boden Liegenden getreten habe. Dass der 22-Jährige bei dem Geschehen starb, rechnete die Staatsanwaltschaft den beiden Angeklagten nicht mehr zu. Sie hätten der üblichen Lebenserfahrung nach nicht mit dem Tod des Mannes rechnen können, sagte der Oberstaatsanwalt. Das 22-jährige Opfer, das sich selbst in eine Auseinandersetzung hineinbegab, um zu schlichten, hatte den Sachverständigen zufolge einen Herzinfarkt aufgrund einer Vorschädigung erlitten.