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Fall Heike Rimbach: Kein hinreichender Tatverdacht mehr gegen Ex-Freund Staatsanwaltschaft stellt Mordverfahren ein

Von Bernd Kaufholz 17.06.2011, 04:32

Magdeburg/Bad Harzburg. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat das Mord-Ermittlungsverfahren gegen einen 36 Jahre alten Mann aus Bad Harzburg eingestellt. Nach Volksstimme-Informationen "mangels hinreichenden Tatverdachts" (§ 170, Absatz 2, Strafprozessordnung).

Andreas S. war am 18. September 2009 festgenommen worden, weil er in dringendem Tatverdacht stand, 14 Jahre zuvor in Lüttgenrode (Harzkreis), seine 19 Jahre alte Ex-Freundin Heike Rimbach bestialisch ermordet zu haben.

Erstochen, erschlagen

Die junge Frau war gewürgt, mit einem Messer erstochen und mit einem schweren Eisenhaken erschlagen worden. Heikes Vater hatte sie am 29. Oktober 1995 an einem Hanfstrick hängend auf dem Dachboden der alten Schäferei des Harzdörfchens gefunden.

Bis zum Jahr 2009 waren alle Ermittlungen fruchtlos gewesen und hatten nicht zum Täter geführt. Doch dann sah es so aus, als würde sich das Blatt wenden und die Polizei einen großen Coup landen. Eine neue Spurenauswertung schien geradewegs auf Heikes Ex-Freund, An-dreas S., zu weisen. Er war bereits unmittelbar nach dem Mord in Verdacht geraten, aufgrund eines Alibis jedoch wieder aus dem Raster herausgefallen.

Spezielle Blutspuren, die Hanffasern umschlossen hatten auf den asservierten Schuhen von Andreas S., hatten 14 Jahre später die Hoffnung genährt, den richtigen Mann im Visier zu haben. Die Kripo war davon ausgegangen, dass es sich dabei um Fasern des Stricks handelt. Also – so das Denkmodell - müsse der Schuhträger unmittelbar am Opfer gestanden haben, als das Blut noch flüssig war.

Der Familienvater, der zur Tatzeit 20 Jahre alt gewesen war, wurde aufgrund dringenden Tatverdachts auf Antrag der Halberstädter Staatsanwaltschaft unweit seines Hauses in Bad Harzburg verhaftet.

Strafverteidiger Matthias Jochmann aus Goslar, der den Beschuldigten vertritt, war jedoch von Anfang an überzeugt davon, dass Polizei und Staatsanwaltschaft einen Fehler gemacht haben.

Dass der Jurist damit nicht falsch lag, zeigte sich bereits beim Haftprüfungstermin. Sein Mandant wurde nach einem viertel Jahr in der Untersuchungshaft in Halle wieder auf freien Fuß gesetzt.

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Magdeburg hatte es sich am 4. Dezember 2009 nicht leicht gemacht und sich mehr als vier Stunden von Staatsanwaltschaft und Verteidigern die Fakten darlegen lassen. Dabei hatten Jochmann und sein Kollege Erkan Altun Widersprüche und offenbare Unzulänglichkeiten der Beweisführung gegen ihren Mandanten herausgearbeitet. Ein Expertengutachten des Landeskriminalamts hatte bereits damals die "Schuhtheorie" ins Wanken gebracht. "Und das war nur einer der Punkte, die nicht schlüssig waren", so Jochmann.

Entschädigung?

Die Strafkammer hatte umfangreiche Nachermittlungen gefordert. Und im Zuge dieser Nachermittlungen wurde eine Täterschaft des Bad Harzburgers immer unwahrscheinlicher.

Der Staatsanwaltschaft war nichts anderes übriggeblieben, als Ende August 2010 die Anklage "wegen neuer Ermittlungsansätze" zurückzuziehen. Mit der Einstellung des Verfahrens gegen S. dieser Tage folgte nun der letzte juristischer Schritt.

Jochmann: "Mein Mandant ist natürlich erleichtert, dass er aus der Sache ’raus ist. Allerdings wird er das Vierteljahr Untersuchungshaft so nicht stehenlassen. Es ist damit zu rechnen, dass er eine Entschädigung dafür einfordern wird."

Wie die Chancen stehen, den Mordfall jemals aufzuklären, darüber wollte sich der Anwalt nicht näher auslassen. Aber aus seiner Sicht gibt es innerhalb vonHeikes Familie Ermittlungsansätze.